Muster einer Nebenkostenabrechnung: kommentiertes Beispiel mit allen Pflichtangaben

Wie muss eine Nebenkostenabrechnung aussehen, damit sie beim Mieter und notfalls vor Gericht Bestand hat? Dieses kommentierte Muster zeigt es: eine vollständige Beispiel-Abrechnung für ein fiktives Mehrfamilienhaus mit drei Wohnungen, aus Sicht einer Mietpartei, mit allen vier Pflichtbestandteilen, die der Bundesgerichtshof verlangt. Jede Zahl ist nachrechenbar.

Der Aufbau entspricht den Abrechnungen, die wir für unsere Kunden erstellen: nur umlagefähige Kostenarten nach § 2 BetrKV, ausgewiesene Verteilerschlüssel, klares Ergebnis. Die nummerierten Marker (1) bis (4) kennzeichnen die Pflichtbestandteile; die Erläuterung folgt direkt unter dem Muster.

Nebenkostenabrechnung für das Kalenderjahr 2025

Abrechnungszeitraum: 01.01.2025 bis 31.12.2025, erstellt am 16.03.2026

Vermieter
Max Mustermann, Musterweg 5, 12345 Musterstadt
Mieterin
Erika Musterfrau, Musterstraße 1, 12345 Musterstadt
Objekt
Mehrfamilienhaus Musterstraße 1, 3 Wohneinheiten, 240 m² Gesamtwohnfläche
Abgerechnete Einheit
Wohnung 2, 75 m² Wohnfläche, 2 Personen

Kostenaufstellung: umlagefähige Betriebskosten nach § 2 BetrKV

KostenartGesamtkosten 1Verteilerschlüssel 2Anteil Wohnung 2 3
Grundsteuer§ 2 Nr. 1 BetrKV964,80 €Wohnfläche 75 / 240 m²301,50 €
Wasser und Abwasser§ 2 Nr. 2 und 3 BetrKV1.152,00 €Personen 2 / 6384,00 €
Müllabfuhr§ 2 Nr. 8 BetrKV486,00 €Personen 2 / 6162,00 €
Straßenreinigung§ 2 Nr. 8 BetrKV129,60 €Wohnfläche 75 / 240 m²40,50 €
Gebäudeversicherung§ 2 Nr. 13 BetrKV648,00 €Wohnfläche 75 / 240 m²202,50 €
Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht§ 2 Nr. 13 BetrKV134,40 €Wohnfläche 75 / 240 m²42,00 €
Hausstrom (Allgemeinbeleuchtung)§ 2 Nr. 11 BetrKV302,40 €Wohnfläche 75 / 240 m²94,50 €
Gartenpflege§ 2 Nr. 10 BetrKV460,80 €Wohnfläche 75 / 240 m²144,00 €
Schornsteinfeger§ 2 Nr. 12 BetrKV118,40 €Wohnfläche 75 / 240 m²37,00 €
Hauswart§ 2 Nr. 14 BetrKV792,00 €Wohnfläche 75 / 240 m²247,50 €
Kalte Betriebskosten gesamt5.188,40 €1.655,50 €
Heizung und Warmwasserlaut Abrechnung des Messdienstleisters1.950,00 €Verbrauch laut Einzelabrechnung604,50 €
Gesamtanteil Wohnung 22.260,00 €

Heizung und Warmwasser: Die Heizkostenabrechnung erstellt gesetzlich vorgeschrieben ein Messdienstleister (zum Beispiel Techem oder ista). Der Anteil der Wohnung 2 stammt aus dessen Einzelabrechnung und folgt dem erfassten Verbrauch, nicht dem Flächenschlüssel. Darin enthalten ist auch die Aufteilung der CO2-Kosten zwischen Vermieter und Mieter nach dem CO2KostAufG.

Gesamtanteil Wohnung 2 für 2025
2.260,00 €
abzüglich geleisteter Vorauszahlungen (12 × 180,00 €) 4
2.160,00 €
Ergebnis: Nachzahlung
100,00 €

Die vier Pflichtbestandteile nach dem BGH

Der Bundesgerichtshof verlangt für eine formell ordnungsgemäße Abrechnung vier Mindestbestandteile (unter anderem Urteil vom 20. Januar 2016, VIII ZR 93/15). Fehlt einer davon, ist die Abrechnung formell unwirksam und wahrt nach der Rechtsprechung auch die Abrechnungsfrist nicht. Die Marker (1) bis (4) im Muster zeigen, wo jeder Bestandteil steht:

1

Zusammenstellung der Gesamtkosten: Für jede Kostenart nennt die Abrechnung den Gesamtbetrag, der im Abrechnungszeitraum für das ganze Objekt angefallen ist, im Muster etwa 964,80 € Grundsteuer. Der Mieter sieht so die Ausgangsgröße, aus der sein Anteil berechnet wird.

2

Angabe und Erläuterung des Verteilerschlüssels: Jede Zeile weist den Maßstab aus, nach dem die Kosten verteilt werden. Selbsterklärende Schlüssel wie „Wohnfläche 75 / 240 m²“ brauchen nach der BGH-Rechtsprechung keine weitere Erläuterung; erklärungsbedürftige Schlüssel müssen kurz aufgeschlüsselt werden. Ohne abweichende Vereinbarung im Mietvertrag gilt die Wohnfläche als gesetzlicher Standard (§ 556a Abs. 1 BGB); ein Personenschlüssel wie bei Wasser und Müll im Muster setzt eine vertragliche Vereinbarung voraus.

3

Berechnung des Anteils des Mieters: Gesamtkosten mal Verteilerschlüssel ergibt den Anteil, im Muster etwa bei der Grundsteuer: 964,80 € × 75 / 240 = 301,50 €. Jede Zeile lässt sich so mit dem Taschenrechner nachvollziehen.

4

Abzug der geleisteten Vorauszahlungen: Die zwölf Monatszahlungen von je 180,00 € (zusammen 2.160,00 €) werden vom Gesamtanteil von 2.260,00 € abgezogen. Der Vergleich ergibt das Abrechnungsergebnis, hier eine Nachzahlung von 100,00 €; wären die Vorauszahlungen höher als der Anteil, entstünde ein Guthaben.

Frist beachten: fertig ist nicht gleich zugegangen

Auch die beste Abrechnung nützt nichts, wenn sie zu spät kommt: Sie muss dem Mieter spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zugehen (§ 556 Abs. 3 Satz 2 BGB). Für das Muster mit dem Abrechnungszeitraum 2025 heißt das: Zugang bis zum 31.12.2026. Wie die Frist genau läuft und was bei Versäumnis passiert, lesen Sie im Ratgeber Frist für die Nebenkostenabrechnung.

Nur umlagefähige Kosten stehen im Muster

Alle zehn kalten Kostenarten des Musters stammen aus dem Katalog des § 2 BetrKV, von der Grundsteuer (Nr. 1) bis zum Hauswart (Nr. 14). Nicht umlagefähig sind dagegen Verwaltungskosten, Instandhaltung und Rücklagen; sie tauchen im Muster bewusst nicht auf. Ob eine konkrete Position auf die Mieter umgelegt werden darf, prüfen Sie mit dem BetrKV-Checker.

Was dieses Muster nicht ersetzt

Das Muster zeigt den Regelfall. In der Praxis weichen viele Objekte davon ab, und genau dort entstehen die meisten Fehler:

  • Individuelle Verteilerschlüssel: Der Mietvertrag kann andere Maßstäbe vorsehen, etwa Miteigentumsanteile oder feste Quoten. Dann gilt der vereinbarte Schlüssel, nicht der gesetzliche Standard.
  • Mieterwechsel im Abrechnungsjahr: Zieht eine Mietpartei aus oder ein, müssen die Kosten zeitanteilig und bei Verbrauchskosten nach Zählerständen aufgeteilt werden.
  • Eigentumswohnung in der WEG: Die Hausgeldabrechnung darf nicht 1:1 weitergereicht werden; sie muss Position für Position in eine Mieterabrechnung übersetzt werden.
  • Mischnutzung mit Gewerbe: Verursachen Gewerbeeinheiten erhebliche Mehrkosten, ist ein Vorwegabzug erforderlich, bevor auf die Wohnungen verteilt wird.
  • Leerstand: Den Kostenanteil leer stehender Wohnungen trägt der Vermieter; er darf nicht auf die übrigen Mieter verteilt werden.

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Häufige Fragen zur Muster-Abrechnung

Darf ich das Muster für meine eigene Abrechnung verwenden?
Ja, als Orientierung für Aufbau und Pflichtangaben ist es gedacht. Ersetzen Sie die Beispielzahlen durch die Werte Ihres Objekts und prüfen Sie, welche Verteilerschlüssel Ihr Mietvertrag vorgibt. Das Muster ersetzt aber keine Prüfung Ihres konkreten Einzelfalls.
Welche Pflichtangaben muss eine Nebenkostenabrechnung enthalten?
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind vier Bestandteile erforderlich: die Zusammenstellung der Gesamtkosten, die Angabe und, soweit erforderlich, Erläuterung des Verteilerschlüssels, die Berechnung des Mieteranteils und der Abzug der geleisteten Vorauszahlungen. Fehlt einer dieser Punkte, ist die Abrechnung formell unwirksam.
Warum stehen Heizung und Warmwasser als eigene Position im Muster?
Die Heizkostenabrechnung erstellt gesetzlich vorgeschrieben ein Messdienstleister wie Techem oder ista, weil diese Kosten überwiegend nach dem erfassten Verbrauch verteilt werden. Die Nebenkostenabrechnung übernimmt den Anteil aus dessen Einzelabrechnung als eigene Position, inklusive der CO2-Kostenaufteilung nach dem CO2KostAufG.
Gilt das Muster auch für die Betriebskostenabrechnung?
Ja. Nebenkostenabrechnung und Betriebskostenabrechnung bezeichnen dieselbe Abrechnung über die umlagefähigen Betriebskosten nach § 2 BetrKV. Aufbau und Pflichtangaben sind identisch.
Nachzahlung oder Guthaben: Wie kommt das Ergebnis zustande?
Vom Gesamtanteil des Mieters werden die im Abrechnungszeitraum geleisteten Vorauszahlungen abgezogen. Ist der Anteil höher als die Vorauszahlungen, ergibt sich eine Nachzahlung, andernfalls ein Guthaben. Im Muster ergibt der Vergleich von 2.260,00 € Gesamtanteil und 2.160,00 € Vorauszahlungen eine Nachzahlung von 100,00 €.

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Hinweis: Dieser Beitrag informiert allgemein über Themen rund um die Nebenkostenabrechnung. Er ist keine Rechtsberatung im Einzelfall und ersetzt sie nicht (Rechtsdienstleistungsgesetz). Für verbindliche rechtliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt, zum Beispiel für Miet- und Wohnungseigentumsrecht.