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Fristenrechner: Bis wann muss die Neben­kosten­abrechnung beim Mieter sein?

Geben Sie das Ende Ihres Abrechnungszeitraums ein. Der Rechner zeigt den letzten Tag, an dem die Abrechnung Ihrem Mieter nach § 556 Abs. 3 BGB zugehen muss, mit Countdown und Ampel.
Inhalt dieser Seite
  1. 1.Warum diese Frist so wichtig ist
  2. 2.Der Rechner ist eine Orientierung, kein Rechtsrat
  3. 3.Häufige Fragen
Schnellauswahl:

Warum diese Frist so wichtig ist

Die Nebenkostenabrechnung muss dem Mieter spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zugehen. Verpasst der Vermieter diesen Termin, sind Nachforderungen grundsätzlich ausgeschlossen; ein Guthaben muss er dem Mieter trotzdem auszahlen. Die Frist ist damit einer der teuersten Fehler, die Vermietern passieren können. Alle Details, Ausnahmen und die Rechtsprechung zu Eigentumswohnungen finden Sie im Ratgeber Frist für die Nebenkostenabrechnung.

Der Rechner ist eine Orientierung, kein Rechtsrat

Die Berechnung folgt den gesetzlichen Fristregeln (§§ 187, 188 BGB) und dem Regelfall der Wohnraummiete. Besonderheiten des Einzelfalls, etwa vereinbarte abweichende Abrechnungszeiträume oder Gewerbemietverhältnisse, bildet er nicht ab. Im Zweifel gilt: früher zustellen, nachweisbar zustellen.

Häufige Fragen

Wie wird die Frist genau berechnet?
Die Abrechnung muss dem Mieter spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zugehen (§ 556 Abs. 3 Satz 2 BGB). Endet der Zeitraum am 31.12.2025, ist der letzte Tag für den Zugang der 31.12.2026. Der Rechner nutzt die Fristregeln der §§ 187, 188 BGB.
Zählt das Versanddatum oder der Zugang beim Mieter?
Der Zugang. Die Abrechnung muss innerhalb der Frist im Briefkasten des Mieters liegen beziehungsweise ihm übergeben worden sein. Ein rechtzeitig abgeschickter, aber verspätet zugestellter Brief wahrt die Frist nicht. Im Streitfall trägt der Vermieter die Beweislast für den Zugang.
Was gilt, wenn der letzte Tag ein Sonntag oder Feiertag ist?
Verlassen Sie sich nicht auf eine Verlängerung. Sorgen Sie dafür, dass die Abrechnung spätestens an dem angezeigten Tag beim Mieter ist, unabhängig vom Wochentag. Wer mit mehreren Tagen Puffer zustellt, braucht die Frage gar nicht erst zu klären.
Die Frist ist fast um. Was kann ich jetzt noch tun?
Nicht auf fehlende Belege warten, sondern mit den vorhandenen Unterlagen abrechnen; zugunsten des Mieters können Sie später korrigieren. Wenn Sie Unterstützung brauchen: Wir erstellen Ihre Abrechnung per Express in 3 Werktagen.
Gilt die Frist auch für die Betriebskostenabrechnung?
Ja. Nebenkostenabrechnung und Betriebskostenabrechnung bezeichnen dieselbe Abrechnung über die umlagefähigen Kosten nach § 2 BetrKV; die 12-Monats-Frist des § 556 Abs. 3 BGB gilt für Wohnraummietverhältnisse einheitlich.

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Hinweis: Dieser Beitrag informiert allgemein über Themen rund um die Nebenkostenabrechnung. Er ist keine Rechtsberatung im Einzelfall und ersetzt sie nicht (Rechtsdienstleistungsgesetz). Für verbindliche rechtliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt, zum Beispiel für Miet- und Wohnungseigentumsrecht.

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