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Nebenkostenabrechnung erstellen lassen: formell korrekt, zum Festpreis
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Eine Nebenkostenabrechnung scheitert vor Gericht selten am Taschenrechner, sondern an der Form: fehlende Pflichtangaben, falsche Verteilerschlüssel, nicht umlagefähige Kosten oder eine verpasste Frist. Genau diese Fehler nehmen wir Ihnen ab. Sie reichen Ihre Unterlagen ein, wir erstellen eine formell korrekte, durchsetzbare Abrechnung, druckfertig als PDF je Mietpartei, innerhalb von 10 Werktagen.
Das Angebot richtet sich an private Vermieter: vom vermieteten Einfamilienhaus über die Eigentumswohnung in der WEG bis zum Mehrfamilienhaus mit Mischnutzung. Hinter NKabrechnung.de steht ein persönlicher Ansprechpartner statt einer anonymen Plattform.
Betriebskostenabrechnung vom Profi: der Ablauf
Ob Sie es Nebenkostenabrechnung oder Betriebskostenabrechnung nennen, gemeint ist dieselbe Abrechnung nach § 556 BGB und Betriebskostenverordnung. So läuft die Erstellung ab:
- 1.Angebot anfordern
Sie beschreiben Ihr Objekt über das Anfrage-Formular und erhalten innerhalb von 24 Stunden ein verbindliches Festpreis-Angebot.
- 2.Unterlagen einreichen
Mit dem Angebot bekommen Sie eine Checkliste. Fehlt etwas, fragen wir konkret nach, bevor die Bearbeitung startet.
- 3.Abrechnung erhalten
Innerhalb von 10 Werktagen liegt die fertige Abrechnung vor: je Mietpartei als druckfertiges PDF, versandbereit an Ihre Mieter.
Was kostet das?
Sie zahlen einen Festpreis pro Objekt und Abrechnungsjahr, keine Software-Abos und keine Stundensätze:
- Einfamilienhaus (vermietet)als Ganzes an eine Mietpartei47,60 € pauschalinkl. USt, netto 40 €
- Eigentumswohnung in WEGinkl. Auswertung der Hausgeldabrechnung59,50 € pauschalinkl. USt, netto 50 €
- Einliegerwohnung (vermietet)eine Wohnung vermietet, Sie wohnen selbst im Haus83,30 € pauschalinkl. USt, netto 70 €
- MehrfamilienhausGrundpreis pro Objekt plus Preis je Einheit (Wohnung oder Gewerbe), Gewerbeeinheiten mit Aufpreis83,30 € + 35,70 € je Einheitinkl. USt, netto 70 € + 30 € je Einheit
Einen detaillierten Vergleich mit Hausverwaltung, Software und anderen Diensten finden Sie auf der Seite Kosten der Nebenkostenabrechnung im Vergleich.
So sieht das Ergebnis aus
Jede Abrechnung enthält die vier Pflichtbestandteile, die der Bundesgerichtshof für eine formell wirksame Abrechnung verlangt: die Zusammenstellung der Gesamtkosten, die Angabe und Erläuterung des Verteilerschlüssels, die Berechnung des Mieteranteils und den Abzug der geleisteten Vorauszahlungen.
Anonymisierte Muster-Abrechnung mit allen Pflichtangaben ansehen.
Woran Abrechnungen in der Praxis scheitern
- Frist verpasst: Die Abrechnung muss dem Mieter spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zugehen (§ 556 Abs. 3 BGB), sonst sind Nachforderungen in der Regel verloren. Prüfen Sie Ihren Stichtag mit dem Fristenrechner.
- Nicht umlagefähige Kosten: Verwaltung, Reparaturen und Rücklagen gehören nicht in die Abrechnung. Was erlaubt ist, regelt § 2 BetrKV.
- Hausgeld 1:1 weitergereicht: Die WEG-Abrechnung ist keine Mieterabrechnung; sie muss Position für Position übersetzt werden.
- Formfehler: Fehlt eine Pflichtangabe, ist die Abrechnung unwirksam, selbst wenn jede Zahl stimmt.
Häufige Fragen
Wer erstellt eine Nebenkostenabrechnung für Vermieter?
Worauf sollte ich bei einem Anbieter für die Nebenkostenabrechnung achten?
Lohnt es sich, die Nebenkostenabrechnung erstellen zu lassen, statt sie selbst zu machen?
Was unterscheidet nkabrechnung.de von einer Hausverwaltung oder einem Steuerberater?
Kann ich die Nebenkostenabrechnung online erstellen lassen?
Was kostet es, die Nebenkostenabrechnung erstellen zu lassen?
Wie lange dauert die Erstellung?
Welche Unterlagen muss ich einreichen?
Ist die Abrechnung rechtssicher?
Funktioniert das auch bei einer vermieteten Eigentumswohnung?
Erstellen Sie auch die Heizkostenabrechnung?
Muss ich einen Vertrag mit Laufzeit abschließen?
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- Festpreis
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Hinweis: Dieser Beitrag informiert allgemein über Themen rund um die Nebenkostenabrechnung. Er ist keine Rechtsberatung im Einzelfall und ersetzt sie nicht (Rechtsdienstleistungsgesetz). Für verbindliche rechtliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt, zum Beispiel für Miet- und Wohnungseigentumsrecht.
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