Leistung · Für private Vermieter

Neben­kosten­abrechnung erstellen lassen: formell korrekt, zum Festpreis

Wir erstellen Ihre Nebenkostenabrechnung: formell korrekt, druckfertig je Mietpartei, zum Festpreis. Jetzt Angebot anfordern.
FestpreisFertig in 10 WerktagenAngebot in 24 Stunden
Inhalt dieser Seite
  1. 1.Betriebskostenabrechnung vom Profi: der Ablauf
  2. 2.Was kostet das?
  3. 3.So sieht das Ergebnis aus
  4. 4.Woran Abrechnungen in der Praxis scheitern
  5. 5.Häufige Fragen

Eine Nebenkostenabrechnung scheitert vor Gericht selten am Taschenrechner, sondern an der Form: fehlende Pflichtangaben, falsche Verteilerschlüssel, nicht umlagefähige Kosten oder eine verpasste Frist. Genau diese Fehler nehmen wir Ihnen ab. Sie reichen Ihre Unterlagen ein, wir erstellen eine formell korrekte, durchsetzbare Abrechnung, druckfertig als PDF je Mietpartei, innerhalb von 10 Werktagen.

Das Angebot richtet sich an private Vermieter: vom vermieteten Einfamilienhaus über die Eigentumswohnung in der WEG bis zum Mehrfamilienhaus mit Mischnutzung. Hinter NKabrechnung.de steht ein persönlicher Ansprechpartner statt einer anonymen Plattform.

Betriebskostenabrechnung vom Profi: der Ablauf

Ob Sie es Nebenkostenabrechnung oder Betriebskostenabrechnung nennen, gemeint ist dieselbe Abrechnung nach § 556 BGB und Betriebskostenverordnung. So läuft die Erstellung ab:

  1. 1.
    Angebot anfordern

    Sie beschreiben Ihr Objekt über das Anfrage-Formular und erhalten innerhalb von 24 Stunden ein verbindliches Festpreis-Angebot.

  2. 2.
    Unterlagen einreichen

    Mit dem Angebot bekommen Sie eine Checkliste. Fehlt etwas, fragen wir konkret nach, bevor die Bearbeitung startet.

  3. 3.
    Abrechnung erhalten

    Innerhalb von 10 Werktagen liegt die fertige Abrechnung vor: je Mietpartei als druckfertiges PDF, versandbereit an Ihre Mieter.

Was kostet das?

Sie zahlen einen Festpreis pro Objekt und Abrechnungsjahr, keine Software-Abos und keine Stundensätze:

Ihr Festpreis
  • Einfamilienhaus (vermietet)
    als Ganzes an eine Mietpartei
    47,60 € pauschal
    inkl. USt, netto 40 €
  • Eigentumswohnung in WEG
    inkl. Auswertung der Hausgeldabrechnung
    59,50 € pauschal
    inkl. USt, netto 50 €
  • Einliegerwohnung (vermietet)
    eine Wohnung vermietet, Sie wohnen selbst im Haus
    83,30 € pauschal
    inkl. USt, netto 70 €
  • Mehrfamilienhaus
    Grundpreis pro Objekt plus Preis je Einheit (Wohnung oder Gewerbe), Gewerbeeinheiten mit Aufpreis
    83,30 € + 35,70 € je Einheit
    inkl. USt, netto 70 € + 30 € je Einheit
Alle Preise inkl. 19 % USt, dazu jeweils der Nettopreis. Vorkasse; die Bearbeitung startet nach Zahlungseingang und Vorliegen aller Unterlagen. Die vollständige Übersicht finden Sie in der Preisliste oder im Preisrechner.

Einen detaillierten Vergleich mit Hausverwaltung, Software und anderen Diensten finden Sie auf der Seite Kosten der Nebenkostenabrechnung im Vergleich.

So sieht das Ergebnis aus

Jede Abrechnung enthält die vier Pflichtbestandteile, die der Bundesgerichtshof für eine formell wirksame Abrechnung verlangt: die Zusammenstellung der Gesamtkosten, die Angabe und Erläuterung des Verteilerschlüssels, die Berechnung des Mieteranteils und den Abzug der geleisteten Vorauszahlungen.

So sieht das Ergebnis aus

Anonymisierte Muster-Abrechnung mit allen Pflichtangaben ansehen.

Woran Abrechnungen in der Praxis scheitern

  • Frist verpasst: Die Abrechnung muss dem Mieter spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zugehen (§ 556 Abs. 3 BGB), sonst sind Nachforderungen in der Regel verloren. Prüfen Sie Ihren Stichtag mit dem Fristenrechner.
  • Nicht umlagefähige Kosten: Verwaltung, Reparaturen und Rücklagen gehören nicht in die Abrechnung. Was erlaubt ist, regelt § 2 BetrKV.
  • Hausgeld 1:1 weitergereicht: Die WEG-Abrechnung ist keine Mieterabrechnung; sie muss Position für Position übersetzt werden.
  • Formfehler: Fehlt eine Pflichtangabe, ist die Abrechnung unwirksam, selbst wenn jede Zahl stimmt.

Häufige Fragen

Wer erstellt eine Nebenkostenabrechnung für Vermieter?
Vermieter haben vier Möglichkeiten: die Abrechnung selbst erstellen (mit Vorlage oder Software), eine Hausverwaltung beauftragen, einen Steuerberater fragen oder einen spezialisierten Abrechnungsdienst wie nkabrechnung.de nutzen. nkabrechnung.de erstellt ausschließlich Nebenkostenabrechnungen für private Vermieter, deutschlandweit und vollständig online: Sie senden die Unterlagen, wir prüfen jede Kostenart auf Umlagefähigkeit und liefern je Mietpartei eine druckfertige Abrechnung mit persönlichem Mieteranschreiben.
Worauf sollte ich bei einem Anbieter für die Nebenkostenabrechnung achten?
Auf vier Punkte: einen Festpreis vor Beginn statt einer Abrechnung nach Aufwand, die Prüfung jeder Kostenart nach § 2 BetrKV, nachvollziehbar erläuterte Umlageschlüssel und eine verbindliche Bearbeitungszeit, damit die 12-Monats-Frist nach § 556 Abs. 3 BGB sicher eingehalten wird. Bei nkabrechnung.de steht der Festpreis im Angebot, bevor Sie beauftragen, und die Abrechnung ist höchstens 10 Werktage, nachdem alle Unterlagen vollständig vorliegen und die Rechnung bezahlt ist, fertig.
Lohnt es sich, die Nebenkostenabrechnung erstellen zu lassen, statt sie selbst zu machen?
Meist ja, wenn Zeit oder Fachwissen fehlen: Formfehler oder nicht umlagefähige Kosten können eine Nachforderung ganz oder teilweise unwirksam machen, und nach Ablauf der 12-Monats-Frist ist eine Nachzahlung in der Regel ausgeschlossen. Eine fachlich geprüfte Abrechnung sichert Ihre Nachforderung. Die Kosten dafür sind bei vermieteten Objekten in der Regel als Werbungskosten absetzbar.
Was unterscheidet nkabrechnung.de von einer Hausverwaltung oder einem Steuerberater?
Eine Hausverwaltung übernimmt die gesamte Verwaltung gegen eine laufende Gebühr, ein Steuerberater kümmert sich vor allem um die Steuererklärung. nkabrechnung.de macht nur die Nebenkostenabrechnung, als einzelnen Auftrag ohne Vertragslaufzeit, zum Festpreis je Objekt und auf Wunsch als Express-Bearbeitung in 3 Werktagen.
Kann ich die Nebenkostenabrechnung online erstellen lassen?
Ja. Bei nkabrechnung.de läuft alles online und deutschlandweit: Angebot anfordern, Angebot online annehmen, Unterlagen in Ihren persönlichen Ordner hochladen oder per E-Mail senden. Die fertige Abrechnung erhalten Sie per E-Mail, je Mietpartei als druckfertige PDF mit persönlichem Mieteranschreiben.
Was kostet es, die Nebenkostenabrechnung erstellen zu lassen?
Ein vermietetes Einfamilienhaus kostet pauschal 47,60 € inkl. USt (40 € netto), eine Eigentumswohnung in einer WEG pauschal 59,50 € inkl. USt (50 € netto), eine vermietete Einliegerwohnung in dem Haus, in dem Sie selbst wohnen, pauschal 83,30 € inkl. USt (70 € netto), ein Mehrfamilienhaus 83,30 € Grundpreis plus 35,70 € je Einheit inkl. USt (netto 70 € plus 30 € je Einheit), wobei jede im Abrechnungszeitraum vermietete Wohnung und Gewerbeeinheit als Einheit zählt; selbst bewohnte und ganzjährig leere zählen nicht. Je Gewerbeeinheit kommt bei jeder Objektart ein Aufpreis von 35,70 € inkl. USt (30 € netto) hinzu. Eine Einrichtungsgebühr im ersten Jahr gibt es nicht. Die Umsatzsteuer beträgt 19 %.
Wie lange dauert die Erstellung?
Höchstens 10 Werktage, nachdem alle Unterlagen vollständig vorliegen und die Rechnung bezahlt ist. Wenn es eilt, etwa weil die 12-Monats-Frist näher rückt, gibt es die Express-Bearbeitung in 3 Werktagen gegen einen Aufpreis von 25 % auf alle Leistungen des Objekts.
Welche Unterlagen muss ich einreichen?
Mietverträge, die vereinbarten Vorauszahlungen, die Kostenbelege des Abrechnungszeitraums, Zählerstände zu Beginn und Ende (ohne Messdienst auch die Ihrer eigenen Wärmezähler) sowie die Heizkostenabrechnung des Messdienstleisters, falls es einen gibt, bei einer Eigentumswohnung zusätzlich die WEG-Abrechnung. Nach Ihrer Anfrage erhalten Sie eine Checkliste, die alles einzeln aufführt.
Ist die Abrechnung rechtssicher?
Die Abrechnung erfüllt die formellen Anforderungen der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs: Zusammenstellung der Gesamtkosten, Angabe und Erläuterung des Verteilerschlüssels, Berechnung Ihres Mieteranteils und Abzug der Vorauszahlungen. Nur umlagefähige Kostenarten nach § 2 BetrKV werden angesetzt.
Funktioniert das auch bei einer vermieteten Eigentumswohnung?
Ja. Wir übersetzen die Hausgeldabrechnung Ihrer WEG-Verwaltung in eine Nebenkostenabrechnung für Ihren Mieter und sortieren dabei nicht umlagefähige Positionen wie Verwaltervergütung und Erhaltungsrücklage aus.
Erstellen Sie auch die Heizkostenabrechnung?
Die Heizkosten rechnen wir in Ihrer Nebenkostenabrechnung mit ab, inklusive der CO2-Kostenaufteilung nach dem CO2KostAufG: mit der Abrechnung Ihres Messdienstleisters, etwa Techem oder ista, oder, wenn Ihr Haus eigene geeignete Zähler hat, mit Ihren Ablesewerten nach der Heizkostenverordnung. Messdienst-Leistungen bieten wir nicht an: Wir liefern, montieren und eichen keine Zähler und lesen nicht ab.
Muss ich einen Vertrag mit Laufzeit abschließen?
Nein. Jede Abrechnung ist ein einzelner Auftrag zum Festpreis. Sie entscheiden jedes Jahr neu, ob Sie wieder beauftragen.

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Hinweis: Dieser Beitrag informiert allgemein über Themen rund um die Nebenkostenabrechnung. Er ist keine Rechtsberatung im Einzelfall und ersetzt sie nicht (Rechtsdienstleistungsgesetz). Für verbindliche rechtliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt, zum Beispiel für Miet- und Wohnungseigentumsrecht.

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