Nebenkostenabrechnung erstellen lassen: formell korrekt, zum Festpreis

Eine Nebenkostenabrechnung scheitert vor Gericht selten am Taschenrechner, sondern an der Form: fehlende Pflichtangaben, falsche Verteilerschlüssel, nicht umlagefähige Kosten oder eine verpasste Frist. Genau diese Fehler nehmen wir Ihnen ab. Sie reichen Ihre Unterlagen ein, wir erstellen eine formell korrekte, durchsetzbare Abrechnung, druckfertig als PDF je Mietpartei, innerhalb von 15 Werktagen.

Das Angebot richtet sich an private Vermieter: vom vermieteten Einfamilienhaus über die Eigentumswohnung in der WEG bis zum Mehrfamilienhaus mit Mischnutzung. Hinter NKabrechnung.de steht mit Jan Siegmann ein persönlicher Ansprechpartner statt einer anonymen Plattform.

Betriebskostenabrechnung vom Profi: der Ablauf

Ob Sie es Nebenkostenabrechnung oder Betriebskostenabrechnung nennen, gemeint ist dieselbe Abrechnung nach § 556 BGB und Betriebskostenverordnung. So läuft die Erstellung ab:

  1. 1
    Angebot anfordern

    Sie beschreiben Ihr Objekt über das Anfrage-Formular und erhalten innerhalb von 24 Stunden ein verbindliches Festpreis-Angebot.

  2. 2
    Unterlagen einreichen

    Mit dem Angebot bekommen Sie eine Checkliste. Fehlt etwas, fragen wir konkret nach, bevor die Bearbeitung startet.

  3. 3
    Abrechnung erhalten

    Innerhalb von 15 Werktagen liegt die fertige Abrechnung vor: je Mietpartei als druckfertiges PDF, versandbereit an Ihre Mieter.

Was kostet das?

Sie zahlen einen Festpreis pro Objekt und Abrechnungsjahr, keine Software-Abos und keine Stundensätze:

Ihr Festpreis
  • Einfamilienhaus (vermietet)
    an eine Mietpartei
    40 € pauschal
  • Eigentumswohnung in WEG
    inkl. Auswertung der Hausgeldabrechnung
    50 € pauschal
  • Mehrfamilienhaus
    Grundpreis pro Objekt plus Wohneinheiten
    70 € + 30 € je WE
  • Ersteinrichtung im ersten Jahr
    einmalig, entfällt ab dem 2. Jahr
    30 € je WE
Alle Preise netto, zzgl. 19 % USt. Vorkasse; die Bearbeitung startet nach Zahlungseingang und Vorliegen aller Unterlagen. Die vollständige Übersicht finden Sie in der Preisliste oder im Preisrechner.

Einen detaillierten Vergleich mit Hausverwaltung, Software und anderen Diensten finden Sie auf der Seite Kosten der Nebenkostenabrechnung im Vergleich.

So sieht das Ergebnis aus

Jede Abrechnung enthält die vier Pflichtbestandteile, die der Bundesgerichtshof für eine formell wirksame Abrechnung verlangt: die Zusammenstellung der Gesamtkosten, die Angabe und Erläuterung des Verteilerschlüssels, die Berechnung des Mieteranteils und den Abzug der geleisteten Vorauszahlungen.

So sieht das Ergebnis aus

Anonymisierte Muster-Abrechnung mit allen Pflichtangaben ansehen.

Woran Abrechnungen in der Praxis scheitern

  • Frist verpasst: Die Abrechnung muss dem Mieter spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zugehen (§ 556 Abs. 3 BGB), sonst sind Nachforderungen in der Regel verloren. Prüfen Sie Ihren Stichtag mit dem Fristenrechner.
  • Nicht umlagefähige Kosten: Verwaltung, Reparaturen und Rücklagen gehören nicht in die Abrechnung. Was erlaubt ist, regelt § 2 BetrKV.
  • Hausgeld 1:1 weitergereicht: Die WEG-Abrechnung ist keine Mieterabrechnung; sie muss Position für Position übersetzt werden.
  • Formfehler: Fehlt eine Pflichtangabe, ist die Abrechnung unwirksam, selbst wenn jede Zahl stimmt.

Häufige Fragen

Was kostet es, die Nebenkostenabrechnung erstellen zu lassen?
Ein vermietetes Einfamilienhaus kostet 40 € pauschal, eine Eigentumswohnung in einer WEG 50 € pauschal, ein Mehrfamilienhaus 70 € Grundpreis plus 30 € je Wohneinheit. Im ersten Jahr kommt einmalig eine Ersteinrichtung von 30 € je Wohneinheit hinzu. Alle Preise netto, zzgl. 19 % USt.
Wie lange dauert die Erstellung?
15 Werktage ab dem Zeitpunkt, an dem alle Unterlagen vorliegen und die Zahlung eingegangen ist. Wenn es eilt, etwa weil die 12-Monats-Frist näher rückt, gibt es die Express-Bearbeitung in 5 Werktagen gegen einen Aufpreis von 25 % auf den Objektpreis.
Welche Unterlagen muss ich einreichen?
Mietverträge, die vereinbarten Vorauszahlungen, die Kostenbelege des Abrechnungszeitraums, Zählerstände zu Beginn und Ende sowie die Heizkostenabrechnung des Messdienstleisters, bei einer Eigentumswohnung zusätzlich die WEG-Abrechnung. Nach Ihrer Anfrage erhalten Sie eine Checkliste, die alles einzeln aufführt.
Ist die Abrechnung rechtssicher?
Die Abrechnung erfüllt die formellen Anforderungen der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs: Zusammenstellung der Gesamtkosten, Angabe und Erläuterung des Verteilerschlüssels, Berechnung Ihres Mieteranteils und Abzug der Vorauszahlungen. Nur umlagefähige Kostenarten nach § 2 BetrKV werden angesetzt.
Funktioniert das auch bei einer vermieteten Eigentumswohnung?
Ja. Wir übersetzen die Hausgeldabrechnung Ihrer WEG-Verwaltung in eine Nebenkostenabrechnung für Ihren Mieter und sortieren dabei nicht umlagefähige Positionen wie Verwaltervergütung und Erhaltungsrücklage aus.
Erstellen Sie auch die Heizkostenabrechnung?
Die Verbrauchserfassung und Heizkostenaufteilung erstellt gesetzlich vorgeschrieben ein Messdienstleister wie Techem oder ista. Wir integrieren dessen Abrechnung in Ihre Gesamtabrechnung, inklusive der CO2-Kostenaufteilung nach dem CO2KostAufG.
Muss ich einen Vertrag mit Laufzeit abschließen?
Nein. Jede Abrechnung ist ein einzelner Auftrag zum Festpreis. Sie entscheiden jedes Jahr neu, ob Sie wieder beauftragen.

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Hinweis: Dieser Beitrag informiert allgemein über Themen rund um die Nebenkostenabrechnung. Er ist keine Rechtsberatung im Einzelfall und ersetzt sie nicht (Rechtsdienstleistungsgesetz). Für verbindliche rechtliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt, zum Beispiel für Miet- und Wohnungseigentumsrecht.