Nebenkostenabrechnung für Ihr Mehrfamilienhaus erstellen lassen: alle Mietparteien, ein Festpreis
Je mehr Mietparteien, desto mehr Stellen, an denen eine Abrechnung formell scheitern kann: Jede Kostenart braucht den richtigen Verteilerschlüssel, jeder Mieterwechsel eine saubere Abgrenzung, und ein Fehler im Schlüssel wiederholt sich in jeder einzelnen Wohnung. Wir erstellen die komplette Nebenkostenabrechnung für Ihr Mehrfamilienhaus: formell korrekt nach den Anforderungen der BGH-Rechtsprechung, rechnerisch nachvollziehbar, als druckfertiges PDF je Mietpartei, innerhalb von 15 Werktagen.
Das Angebot richtet sich an private Vermieter, vom Zweifamilienhaus bis zum größeren Objekt mit Gewerbeeinheit im Erdgeschoss. Auch ein Einfamilienhaus, das an mehrere Mietparteien vermietet ist, rechnen wir als Mehrfamilienhaus ab. Wie der Service insgesamt funktioniert, beschreibt die Übersichtsseite Nebenkostenabrechnung erstellen lassen.
Betriebskostenabrechnung im Mehrfamilienhaus: darauf kommt es an
Im Mehrfamilienhaus wird die Betriebskostenabrechnung in zwei Schritten erstellt: Zuerst werden die Gesamtkosten des Objekts zusammengestellt, dann werden sie auf die Mietparteien verteilt. Der zweite Schritt ist die häufigste Fehlerquelle, denn nicht jede Kostenart wird nach demselben Maßstab umgelegt. Haben die Parteien nichts anderes vereinbart, gilt die Wohnfläche (§ 556a Abs. 1 BGB); verbrauchsabhängig erfasste Kosten sind nach dem Verbrauch zu verteilen. Für Heizung und Warmwasser schreiben die §§ 7 und 8 der Heizkostenverordnung vor, dass 50 bis 70 Prozent der Kosten nach dem erfassten Verbrauch verteilt werden.
| Kostenart | Üblicher Verteilerschlüssel |
|---|---|
| Grundsteuer | Wohnfläche |
| Wasser und Abwasser | Verbrauch nach Zähler, sonst Wohnfläche |
| Heizung und Warmwasser | 50 bis 70 Prozent nach Verbrauch (§§ 7, 8 HeizkostenV) |
| Müllabfuhr | Wohnfläche, bei Vereinbarung Personenzahl |
| Hausreinigung, Gartenpflege, Allgemeinstrom | Wohnfläche |
| Aufzug | Wohnfläche |
Wir prüfen für jede Kostenart, welcher Schlüssel in Ihren Mietverträgen vereinbart ist, und legen nur umlagefähige Kostenarten nach § 2 BetrKV um. Ob eine einzelne Position in die Abrechnung gehört, können Sie vorab im Schnellcheck für umlagefähige Kosten nachschlagen. Wie die Grundsteuer korrekt verteilt wird, erklärt der Ratgeber Grundsteuer auf Mieter umlegen.
Mieterwechsel, Leerstand, Gewerbe: die Sonderfälle
- Mieterwechsel im Abrechnungsjahr: Vor- und Nachmieter erhalten jeweils eine eigene Zwischenabrechnung. Zeitbezogene Kosten werden tagesgenau abgegrenzt, verbrauchsabhängige Kosten nach den Zählerständen zum Übergabetermin.
- Leerstand: Den Kostenanteil leerstehender Wohnungen trägt der Vermieter. Bei der Umlage nach Wohnfläche zählt die Leerstandsfläche mit und darf nicht auf die übrigen Mieter verteilt werden (BGH, Urteil vom 31. Mai 2006, VIII ZR 159/05).
- Gewerbeeinheit im Haus: Bei Mischnutzung ist ein Vorwegabzug der Gewerbekosten nur erforderlich, wenn das Gewerbe die Wohnungsmieter erheblich stärker belastet (BGH, Urteil vom 8. März 2006, VIII ZR 78/05). Wir prüfen das je Kostenart, etwa bei Wasser und Müll eines Ladenlokals oder Restaurants.
Der Ablauf: von der Anfrage zum versandfertigen PDF
- 1Angebot anfordern
Sie nennen die Zahl der Wohneinheiten und Besonderheiten wie Gewerbeeinheiten, Mieterwechsel oder Leerstand. Innerhalb von 24 Stunden erhalten Sie ein verbindliches Festpreis-Angebot.
- 2Unterlagen einreichen
Mit dem Angebot bekommen Sie eine Checkliste: Mietverträge, Vorauszahlungen, Kostenbelege, Zählerstände und die Heizkostenabrechnung des Messdienstleisters. Fehlt etwas, fragen wir konkret nach.
- 3Abrechnungen erhalten
Innerhalb von 15 Werktagen liegt für jede Mietpartei eine eigene, druckfertige Abrechnung als PDF vor, versandbereit an Ihre Mieter.
Denken Sie an die Frist: Die Abrechnung muss dem Mieter spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zugehen (§ 556 Abs. 3 BGB). Ihren Stichtag prüfen Sie mit dem Fristenrechner. Wenn es knapp wird, gibt es die Express-Bearbeitung in 5 Werktagen gegen einen Aufpreis von 25 % auf den Objektpreis.
Was kostet die Abrechnung für ein Mehrfamilienhaus?
Sie zahlen einen Festpreis pro Objekt und Abrechnungsjahr, unabhängig davon, wie viele Belege anfallen:
- Grundpreis pro Objektje Abrechnungsjahr70 €
- Je Wohneinheitinkl. druckfertigem PDF je Mietpartei30 €
- Mieterwechsel (Zwischenabrechnung)eigene Abrechnung für Vor- und Nachmieter20 € pro Stück
- Gewerbeeinheit (Mischnutzung)inkl. Prüfung des Vorwegabzugs30 € je Einheit
- Ersteinrichtung im ersten Jahreinmalig, entfällt ab dem 2. Jahr30 € je WE
So sieht das Ergebnis aus
Jede Mietpartei erhält eine eigene Abrechnung mit den vier Pflichtbestandteilen, die die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs für eine formell wirksame Abrechnung verlangt: Zusammenstellung der Gesamtkosten, Angabe und Erläuterung des Verteilerschlüssels, Berechnung des Mieteranteils und Abzug der geleisteten Vorauszahlungen. Die Heizkostenabrechnung Ihres Messdienstleisters ist vollständig integriert, inklusive der CO2-Kostenaufteilung nach dem CO2KostAufG.
Anonymisierte Muster-Abrechnung mit allen Pflichtangaben ansehen.
Häufige Fragen
Was passiert bei einem Mieterwechsel im Abrechnungsjahr?
Wer trägt die Nebenkosten bei Leerstand?
Wir haben eine Gewerbeeinheit im Haus. Funktioniert das?
Was ist, wenn Zählerstände fehlen?
Bis zu wie vielen Wohneinheiten erstellen Sie die Abrechnung?
Zählt ein Haus mit zwei Wohnungen schon als Mehrfamilienhaus?
Erstellen Sie auch die Heizkostenabrechnung für das Haus?
Wie schnell sind die Abrechnungen fertig?
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Nennen Sie kurz die Zahl der Wohneinheiten und Besonderheiten wie Gewerbe oder Mieterwechsel. Sie erhalten innerhalb von 24 Stunden ein verbindliches Festpreis-Angebot, ohne Abo und ohne Folgeverpflichtung.
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Hinweis: Dieser Beitrag informiert allgemein über Themen rund um die Nebenkostenabrechnung. Er ist keine Rechtsberatung im Einzelfall und ersetzt sie nicht (Rechtsdienstleistungsgesetz). Für verbindliche rechtliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt, zum Beispiel für Miet- und Wohnungseigentumsrecht.