Leistung · Mehrfamilienhaus

Neben­kosten­abrechnung für Ihr Mehrfamilienhaus erstellen lassen: alle Mietparteien, ein Festpreis

Komplette Abrechnung für Ihr MFH: individuelle Verteilerschlüssel, Heizkosten-Integration, druckfertiges PDF je Mietpartei. Festpreis pro Objekt.
FestpreisFertig in 10 WerktagenAngebot in 24 Stunden
Inhalt dieser Seite
  1. 1.Betriebskostenabrechnung im Mehrfamilienhaus: darauf kommt es an
  2. 2.Mieterwechsel, Leerstand, Gewerbe: die Sonderfälle
  3. 3.Der Ablauf: von der Anfrage zum versandfertigen PDF
  4. 4.Was kostet die Abrechnung für ein Mehrfamilienhaus?
  5. 5.So sieht das Ergebnis aus
  6. 6.Häufige Fragen

Je mehr Mietparteien, desto mehr Stellen, an denen eine Abrechnung formell scheitern kann: Jede Kostenart braucht den richtigen Verteilerschlüssel, jeder Mieterwechsel eine saubere Abgrenzung, und ein Fehler im Schlüssel wiederholt sich in jeder einzelnen Wohnung. Wir erstellen die komplette Nebenkostenabrechnung für Ihr Mehrfamilienhaus: formell korrekt nach den Anforderungen der BGH-Rechtsprechung, rechnerisch nachvollziehbar, als druckfertiges PDF je Mietpartei, innerhalb von 10 Werktagen.

Das Angebot richtet sich an private Vermieter, vom Zweifamilienhaus bis zum größeren Objekt mit Gewerbeeinheit im Erdgeschoss. Auch ein Einfamilienhaus, das an mehrere Mietparteien vermietet ist, rechnen wir als Mehrfamilienhaus ab. Wohnen Sie selbst im Haus und vermieten nur die Einliegerwohnung, gilt dafür eine eigene Pauschale von 83,30 € inkl. USt (70 € netto). Wie der Service insgesamt funktioniert, beschreibt die Übersichtsseite Nebenkostenabrechnung erstellen lassen.

Betriebskostenabrechnung im Mehrfamilienhaus: darauf kommt es an

Im Mehrfamilienhaus wird die Betriebskostenabrechnung in zwei Schritten erstellt: Zuerst werden die Gesamtkosten des Objekts zusammengestellt, dann werden sie auf die Mietparteien verteilt. Der zweite Schritt ist die häufigste Fehlerquelle, denn nicht jede Kostenart wird nach demselben Maßstab umgelegt. Haben die Parteien nichts anderes vereinbart, gilt die Wohnfläche (§ 556a Abs. 1 BGB); verbrauchsabhängig erfasste Kosten sind nach dem Verbrauch zu verteilen. Für Heizung und Warmwasser schreiben die §§ 7 und 8 der Heizkostenverordnung vor, dass 50 bis 70 Prozent der Kosten nach dem erfassten Verbrauch verteilt werden.

KostenartÜblicher Verteilerschlüssel
GrundsteuerWohnfläche
Wasser und AbwasserVerbrauch nach Zähler, sonst Wohnfläche
Heizung und Warmwasser50 bis 70 Prozent nach Verbrauch (§§ 7, 8 HeizkostenV)
MüllabfuhrWohnfläche, bei Vereinbarung Personenzahl
Hausreinigung, Gartenpflege, AllgemeinstromWohnfläche
AufzugWohnfläche

Wir prüfen für jede Kostenart, welcher Schlüssel in Ihren Mietverträgen vereinbart ist, und legen nur umlagefähige Kostenarten nach § 2 BetrKV um. Ob eine einzelne Position in die Abrechnung gehört, können Sie vorab im Schnellcheck für umlagefähige Kosten nachschlagen. Wie die Grundsteuer korrekt verteilt wird, erklärt der Ratgeber Grundsteuer auf Mieter umlegen.

Mieterwechsel, Leerstand, Gewerbe: die Sonderfälle

  • Mieterwechsel im Abrechnungsjahr: Vor- und Nachmieter erhalten jeweils eine eigene Zwischenabrechnung. Zeitbezogene Kosten werden tagesgenau abgegrenzt, verbrauchsabhängige Kosten nach den Zählerständen zum Übergabetermin.
  • Leerstand: Den Kostenanteil leerstehender Wohnungen trägt der Vermieter. Bei der Umlage nach Wohnfläche zählt die Leerstandsfläche mit und darf nicht auf die übrigen Mieter verteilt werden (BGH, Urteil vom 31. Mai 2006, VIII ZR 159/05).
  • Gewerbeeinheit im Haus: Bei Mischnutzung ist ein Vorwegabzug der Gewerbekosten nur erforderlich, wenn das Gewerbe die Wohnungsmieter erheblich stärker belastet (BGH, Urteil vom 8. März 2006, VIII ZR 78/05). Wir prüfen das je Kostenart, etwa bei Wasser und Müll eines Ladenlokals oder Restaurants.

Der Ablauf: von der Anfrage zum versandfertigen PDF

  1. 1.
    Angebot anfordern

    Sie nennen die Zahl der Einheiten, davon Gewerbeeinheiten, und Besonderheiten wie Mieterwechsel oder Leerstand. Innerhalb von 24 Stunden erhalten Sie ein verbindliches Festpreis-Angebot.

  2. 2.
    Unterlagen einreichen

    Mit dem Angebot bekommen Sie eine Checkliste: Mietverträge, Vorauszahlungen, Kostenbelege, Zählerstände und die Heizkostenabrechnung des Messdienstleisters, falls es einen gibt. Fehlt etwas, fragen wir konkret nach.

  3. 3.
    Abrechnungen erhalten

    Innerhalb von 10 Werktagen liegt für jede Mietpartei eine eigene, druckfertige Abrechnung als PDF vor, versandbereit an Ihre Mieter.

Denken Sie an die Frist: Die Abrechnung muss dem Mieter spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zugehen (§ 556 Abs. 3 BGB). Ihren Stichtag prüfen Sie mit dem Fristenrechner. Wenn es knapp wird, gibt es die Express-Bearbeitung in 3 Werktagen gegen einen Aufpreis von 25 % auf alle Leistungen des Objekts.

Was kostet die Abrechnung für ein Mehrfamilienhaus?

Sie zahlen einen Festpreis pro Objekt und Abrechnungsjahr, unabhängig davon, wie viele Belege anfallen:

Ihr Festpreis
  • Grundpreis pro Objekt
    je Abrechnungsjahr
    83,30 €
    inkl. USt, netto 70 €
  • Je Einheit
    jede im Abrechnungszeitraum vermietete Wohnung oder Gewerbeeinheit, inkl. druckfertigem PDF je Mietpartei
    35,70 €
    inkl. USt, netto 30 €
  • Mieterwechsel (Zwischenabrechnung)
    eigene Abrechnung für Vor- und Nachmieter
    23,80 € pro Stück
    inkl. USt, netto 20 €
  • Aufpreis Gewerbeeinheit (Mischnutzung)
    zusätzlich zum Preis je Einheit, inkl. Prüfung des Vorwegabzugs
    35,70 € je Gewerbeeinheit
    inkl. USt, netto 30 €
Alle Preise inkl. 19 % USt, dazu jeweils der Nettopreis. Vorkasse; die Bearbeitung startet nach Zahlungseingang und Vorliegen aller Unterlagen. Die vollständige Übersicht finden Sie in der Preisliste oder im Preisrechner.

So sieht das Ergebnis aus

Jede Mietpartei erhält eine eigene Abrechnung mit den vier Pflichtbestandteilen, die die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs für eine formell wirksame Abrechnung verlangt: Zusammenstellung der Gesamtkosten, Angabe und Erläuterung des Verteilerschlüssels, Berechnung des Mieteranteils und Abzug der geleisteten Vorauszahlungen. Die Heizkosten sind vollständig enthalten, aus der Abrechnung Ihres Messdienstleisters oder mit den Ständen Ihrer eigenen Zähler, inklusive der CO2-Kostenaufteilung nach dem CO2KostAufG.

So sieht das Ergebnis aus

Anonymisierte Muster-Abrechnung mit allen Pflichtangaben ansehen.

Häufige Fragen

Was passiert bei einem Mieterwechsel im Abrechnungsjahr?
Für die betroffene Wohnung erstellen wir eine Zwischenabrechnung: Vor- und Nachmieter erhalten jeweils eine eigene Abrechnung für ihren Zeitraum. Zeitbezogene Kosten grenzen wir tagesgenau ab, verbrauchsabhängige Kosten nach den Zählerständen zum Übergabetermin. Jeder Mieterwechsel kostet zusätzlich 23,80 € inkl. USt (20 € netto).
Wer trägt die Nebenkosten bei Leerstand?
Der Vermieter. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zählt bei der Umlage nach Wohnfläche auch die Fläche leerstehender Wohnungen mit; deren Kostenanteil darf nicht auf die übrigen Mieter verteilt werden. In Ihrer Abrechnung ordnen wir den Leerstandsanteil daher dem Eigentümer zu.
Wir haben eine Gewerbeeinheit im Haus. Funktioniert das?
Ja, gemischt genutzte Mehrfamilienhäuser rechnen wir mit ab. Wir prüfen dabei je Kostenart, ob ein Vorwegabzug der Gewerbekosten nötig ist, weil das Gewerbe die Wohnungsmieter erheblich stärker belastet, und berücksichtigen eigene Verteilerschlüssel und die Umsatzsteuer der Gewerbeeinheit. Im Preis zählt die Gewerbeeinheit wie jede Wohnung als Einheit, dazu kommen 35,70 € inkl. USt (30 € netto) Aufpreis je Gewerbeeinheit. Ein Haus mit vier Wohnungen und einem Laden kostet damit 297,50 € inkl. USt (netto 70 € Grundpreis plus 5 × 30 € plus 1 × 30 € Aufpreis Gewerbe = 250 €) pro Abrechnungsjahr.
Was ist, wenn Zählerstände fehlen?
Wir fragen konkret nach, bevor die Bearbeitung startet, oft lassen sich Werte über die Versorgerabrechnung oder das Übergabeprotokoll rekonstruieren. Fehlen Zwischenstände bei einem Mieterwechsel, grenzen wir zeitanteilig ab. Gibt es für eine Kostenart gar keine Zähler, gilt der im Mietvertrag vereinbarte Schlüssel, ohne Vereinbarung die Wohnfläche nach § 556a BGB.
Bis zu wie vielen Einheiten erstellen Sie die Abrechnung?
Das Preismodell skaliert linear: 83,30 € Grundpreis plus 35,70 € je Einheit inkl. USt (netto 70 € plus 30 € je Einheit), vom Zweifamilienhaus bis zum größeren Mehrfamilienhaus. Jede vermietete Einheit zählt, Wohnung oder Gewerbe. Beschreiben Sie Ihr Objekt einfach in der Anfrage; sobald alle Angaben vorliegen, erhalten Sie innerhalb von 24 Stunden ein verbindliches Festpreis-Angebot.
Zählt ein Haus mit zwei Wohnungen schon als Mehrfamilienhaus?
Ja, wenn beide Wohnungen vermietet sind: Dann rechnen wir es als Mehrfamilienhaus ab. Bei zwei vermieteten Wohnungen sind das 154,70 € inkl. USt (netto 70 € Grundpreis plus 2 × 30 € = 130 €) pro Abrechnungsjahr, bereits ab dem ersten Jahr ohne zusätzliche Einrichtungsgebühr. Wohnen Sie selbst in einer der Wohnungen und vermieten nur die andere, etwa die Einliegerwohnung, gilt stattdessen die Pauschale für die Einliegerwohnung: 83,30 € inkl. USt (70 € netto).
Erstellen Sie auch die Heizkostenabrechnung für das Haus?
Die Heiz- und Warmwasserkosten rechnen wir in der Nebenkostenabrechnung jeder Mietpartei mit ab, inklusive der CO2-Kostenaufteilung nach dem CO2KostAufG. Gibt es einen Messdienstleister wie Techem oder ista, integrieren wir seine Abrechnung vollständig. Hat das Haus eigene geeignete Zähler, etwa Wärme- und Warmwasserzähler je Wohnung, verteilen wir die Kosten mit Ihren Ablesewerten nach der Heizkostenverordnung. Ein Messdienstleister sind wir nicht: Zähler liefern, montieren oder ablesen wir nicht.
Wie schnell sind die Abrechnungen fertig?
Innerhalb von 10 Werktagen nach Zahlungseingang und Vorliegen aller Unterlagen, unabhängig von der Zahl der Einheiten. Wenn die 12-Monats-Frist aus § 556 Abs. 3 BGB näher rückt, gibt es die Express-Bearbeitung in 3 Werktagen gegen einen Aufpreis von 25 % auf alle Leistungen des Objekts.

Nebenkostenabrechnung erstellen lassen

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Nennen Sie kurz die Zahl der Einheiten und Besonderheiten wie Gewerbe oder Mieterwechsel. Sie erhalten innerhalb von 24 Stunden ein verbindliches Festpreis-Angebot, ohne Abo und ohne Folgeverpflichtung.

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  • Angebot in 24 Stunden

Hinweis: Dieser Beitrag informiert allgemein über Themen rund um die Nebenkostenabrechnung. Er ist keine Rechtsberatung im Einzelfall und ersetzt sie nicht (Rechtsdienstleistungsgesetz). Für verbindliche rechtliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt, zum Beispiel für Miet- und Wohnungseigentumsrecht.

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