Nebenkostenabrechnung für das Einfamilienhaus: formell korrekt und durchsetzbar

Ein vermietetes Einfamilienhaus wirkt wie der einfachste Fall der Nebenkostenabrechnung: Der Mieter zahlt Strom, Gas und oft auch Wasser direkt an die Versorger, übrig bleibt eine Handvoll Positionen. Genau das macht die Abrechnung trügerisch. Die formellen Anforderungen der BGH-Rechtsprechung gelten uneingeschränkt auch für ein einzelnes Haus, und seit 2023 kommt mit der CO2-Kostenaufteilung ein echter Rechenschritt hinzu.

Wir erstellen Ihre Abrechnung formell korrekt, mit allen umlagefähigen Kosten nach § 2 BetrKV und der CO2-Aufteilung nach dem CO2KostAufG, als druckfertiges PDF innerhalb von 15 Werktagen. Der Festpreis für ein Einfamilienhaus liegt bei 40 € netto. Erstellt wird sie von NKabrechnung.de, dem Service von Jan Siegmann für private Vermieter.

Unabhängig von der Größe des Objekts gilt: Die Abrechnung muss dem Mieter spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zugehen (§ 556 Abs. 3 BGB), sonst sind Nachforderungen in der Regel ausgeschlossen. Ihren konkreten Stichtag prüfen Sie mit dem Fristenrechner.

Was zählt als Einfamilienhaus?

Für die Abrechnung zählt nicht die Bauform, sondern die Zahl der Mietparteien: Ein Einfamilienhaus im Sinne dieser Seite ist ein Haus, das als Ganzes an eine einzige Mietpartei vermietet ist. Dann entfällt die Verteilung auf mehrere Parteien, der Mieter trägt 100 % der umlagefähigen Kosten. Wohnen zwei oder mehr Mietparteien im Haus, etwa bei einer separat vermieteten Einliegerwohnung, wird nach Mehrfamilienhaus-Logik mit Verteilerschlüsseln abgerechnet.

Ob Sie das Dokument Nebenkostenabrechnung oder Betriebskostenabrechnung nennen, ändert nichts an den Regeln: Grundlage sind § 556 BGB und die Betriebskostenverordnung.

Diese Kosten bleiben beim Einfamilienhaus übrig

Beim Einfamilienhaus schließt der Mieter viele Versorgerverträge selbst ab. In die Abrechnung gehören die Kosten, die weiterhin bei Ihnen als Eigentümer anfallen und nach § 2 BetrKV umlagefähig sind. Eine vollständige Übersicht aller Kostenarten finden Sie im Ratgeber umlagefähige Nebenkosten nach § 2 BetrKV.

KostenartTypische Situation beim Einfamilienhaus
GrundsteuerDer Bescheid geht an Sie als Eigentümer; umlagefähig nach § 2 Nr. 1 BetrKV
Gebäude- und HaftpflichtversicherungDie Beitragsrechnung läuft auf Sie; umlagefähig nach § 2 Nr. 13 BetrKV
SchornsteinfegerKehrgebühren nach der Gebührenordnung; umlagefähig nach § 2 Nr. 12 BetrKV
NiederschlagswasserWird häufig beim Eigentümer veranlagt, auch wenn der Mieter Frisch- und Schmutzwasser direkt zahlt; Kosten der Entwässerung nach § 2 Nr. 3 BetrKV
Müllabfuhr und StraßenreinigungJe nach Kommune direkt beim Mieter oder per Bescheid an den Eigentümer
Strom, Gas, WasserZahlt der Mieter in der Regel direkt an die Versorger; erscheint dann nicht in der Abrechnung

Die Grundsteuer ist beim Einfamilienhaus oft der größte einzelne Posten. Wie die Umlage funktioniert und was seit der Grundsteuerreform zu beachten ist, erklärt der Ratgeber Grundsteuer auf den Mieter umlegen.

CO2-Kostenaufteilung nach dem CO2KostAufG

Seit dem 1. Januar 2023 gilt das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) für alle Abrechnungszeiträume, die ab diesem Datum beginnen. Bei Wohngebäuden werden die CO2-Kosten aus Heizöl, Erdgas oder Fernwärme nicht mehr allein vom Mieter getragen, sondern nach einem 10-Stufen-Modell aufgeteilt. Maßstab ist der CO2-Ausstoß des Hauses in Kilogramm je Quadratmeter Wohnfläche und Jahr: Unter 12 kg trägt der Mieter die CO2-Kosten vollständig, ab 52 kg übernimmt der Vermieter 95 %. Je schlechter der energetische Zustand, desto größer der Vermieteranteil. Die nötigen Werte, CO2-Menge und CO2-Kosten, weist der Brennstoff- oder Wärmelieferant auf seiner Rechnung aus.

Beim Einfamilienhaus gibt es zwei Konstellationen: Liefern Sie als Vermieter den Brennstoff, etwa bei einer Ölheizung oder wenn der Gasvertrag auf Sie läuft, gehört die Aufteilung in Ihre Nebenkostenabrechnung; wir berechnen und erläutern sie dort. Hat der Mieter den Liefervertrag selbst abgeschlossen, läuft die Aufteilung umgekehrt: Der Mieter kann Ihren Anteil nach § 6 Abs. 2 CO2KostAufG innerhalb von zwölf Monaten nach der Lieferantenrechnung in Textform von Ihnen zurückverlangen.

So läuft die Erstellung ab

  1. 1
    Anfrage senden

    Sie beschreiben Ihr Einfamilienhaus kurz über das Anfrage-Formular und erhalten innerhalb von 24 Stunden ein verbindliches Festpreis-Angebot.

  2. 2
    Unterlagen einreichen

    Mit dem Angebot bekommen Sie eine Checkliste: Mietvertrag, Vorauszahlungen, Grundsteuerbescheid, Versicherungsrechnung, Gebührenbescheide. Beim Einfamilienhaus ist das meist schnell zusammengestellt.

  3. 3
    Abrechnung erhalten

    Innerhalb von 15 Werktagen nach Zahlungseingang und vollständigen Unterlagen liegt die fertige Abrechnung vor: als druckfertiges PDF, versandbereit an Ihre Mietpartei.

Was kostet die Nebenkostenabrechnung für ein Einfamilienhaus?

Sie zahlen einen Festpreis pro Abrechnungsjahr, ohne Abo und ohne Folgeverpflichtung:

Ihr Festpreis
  • Einfamilienhaus (vermietet)
    an eine Mietpartei vermietet
    40 € pauschal
  • Ersteinrichtung im ersten Jahr
    einmalig, entfällt ab dem 2. Jahr
    30 €
  • Express-Bearbeitung
    auf den Objektpreis, fertig in 5 Werktagen statt 15
    +25 %
Alle Preise netto, zzgl. 19 % USt. Vorkasse; die Bearbeitung startet nach Zahlungseingang und Vorliegen aller Unterlagen. Die vollständige Übersicht finden Sie in der Preisliste oder im Preisrechner.

So sieht das Ergebnis aus

Jede Abrechnung erfüllt die vier Mindestanforderungen, die der Bundesgerichtshof an eine formell wirksame Abrechnung stellt: die Zusammenstellung der Gesamtkosten, die Angabe und Erläuterung des Verteilerschlüssels (beim Einfamilienhaus schlicht 100 % Mieteranteil), die Berechnung des Mieteranteils und den Abzug der geleisteten Vorauszahlungen.

So sieht das Ergebnis aus

Anonymisierte Muster-Abrechnung mit allen Pflichtangaben ansehen.

Häufige Fragen

Lohnt sich ein Dienstleister bei einem einzelnen Einfamilienhaus?
Gerade beim Einfamilienhaus entscheidet die Form: Fehlt eine der Pflichtangaben, die der Bundesgerichtshof verlangt, oder verpassen Sie die 12-Monats-Frist, sind Nachforderungen in der Regel verloren. Sie erhalten eine geprüfte, druckfertige Abrechnung inklusive CO2-Kostenaufteilung und müssen sich nicht in BetrKV und CO2KostAufG einarbeiten. Der Festpreis dafür liegt bei 40 € netto pauschal.
Mein Mieter zahlt Strom, Gas und Wasser direkt an die Versorger. Muss ich trotzdem abrechnen?
Ja. Sobald der Mietvertrag Vorauszahlungen auf die Nebenkosten vorsieht, müssen Sie jährlich über diese Vorauszahlungen abrechnen. In die Abrechnung gehören dann die Kosten, die bei Ihnen als Eigentümer anfallen, etwa Grundsteuer, Gebäudeversicherung, Schornsteinfeger und Niederschlagswasser. Verträge, die der Mieter direkt mit den Versorgern hat, erscheinen darin nicht.
Welche Kosten rechnen Sie beim Einfamilienhaus ab?
Alle umlagefähigen Kostenarten nach § 2 BetrKV, die tatsächlich bei Ihnen anfallen: typischerweise Grundsteuer, Gebäude- und Haftpflichtversicherung, die Kehrgebühren des Schornsteinfegers, Niederschlagswasser sowie je nach Kommune Müllabfuhr und Straßenreinigung. Nicht umlagefähige Posten wie Reparaturen, Verwaltung oder Finanzierungskosten sortieren wir aus.
Was gilt bei einem Haus mit Einliegerwohnung?
Ein Einfamilienhaus im Sinne unserer Preisliste ist an eine einzige Mietpartei vermietet. Wohnen zwei oder mehr Mietparteien im Haus, etwa weil die Einliegerwohnung separat vermietet ist, rechnen wir das Objekt als Mehrfamilienhaus ab, denn die Kosten müssen über einen Verteilerschlüssel aufgeteilt werden. Der Festpreis liegt dann bei 70 € Grundpreis plus 30 € je Wohneinheit.
Wie laufen die CO2-Kosten bei einer Gasheizung, wenn der Mieter den Gasvertrag selbst hat?
Dann läuft die Aufteilung außerhalb der Nebenkostenabrechnung: Der Mieter ordnet das Haus anhand des 10-Stufen-Modells ein und kann Ihren Anteil nach § 6 Abs. 2 CO2KostAufG innerhalb von zwölf Monaten nach der Rechnung seines Lieferanten in Textform von Ihnen zurückverlangen. Läuft der Liefervertrag dagegen auf Sie als Vermieter, gehört die Aufteilung in die Abrechnung, und wir berechnen sie dort.
Welche Unterlagen brauchen Sie für ein Einfamilienhaus?
Den Mietvertrag mit den vereinbarten Vorauszahlungen, den Grundsteuerbescheid, die Beitragsrechnung der Gebäudeversicherung, die Gebührenbescheide der Kommune und, falls Sie den Brennstoff selbst liefern, die Brennstoffrechnungen beziehungsweise die Heizkostenabrechnung des Messdienstleisters. Nach Ihrer Anfrage erhalten Sie eine Checkliste, die alles einzeln aufführt.

Nebenkostenabrechnung für Ihr Einfamilienhaus anfragen

Beschreiben Sie Ihr Haus kurz über das Anfrage-Formular. Sie erhalten innerhalb von 24 Stunden ein verbindliches Festpreis-Angebot, jede Abrechnung ist ein Einzelauftrag.

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Hinweis: Dieser Beitrag informiert allgemein über Themen rund um die Nebenkostenabrechnung. Er ist keine Rechtsberatung im Einzelfall und ersetzt sie nicht (Rechtsdienstleistungsgesetz). Für verbindliche rechtliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt, zum Beispiel für Miet- und Wohnungseigentumsrecht.