Was kostet es, die Nebenkostenabrechnung erstellen zu lassen?

Die kurze Antwort: je nach Weg zwischen null Euro und mehreren hundert Euro pro Jahr. Wer selbst rechnet, zahlt vor allem mit Zeit. Software kostet üblicherweise 50 bis 150 € im Jahr, ein spezialisierter Abrechnungsservice etwa 20 bis 100 € je Wohneinheit und Abrechnung, eine Hausverwaltung übernimmt die Abrechnung im Rahmen der laufenden Mietverwaltung für üblicherweise 20 bis 35 € je Wohneinheit und Monat.

Der reine Preis ist dabei nur die halbe Rechnung. Die Abrechnung muss dem Mieter innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums zugehen (§ 556 Abs. 3 BGB), und nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wahrt nur eine formell ordnungsgemäße Abrechnung diese Frist. Eine Abrechnung, die an der Form scheitert, kostet Sie im Zweifel die komplette Nachforderung. Vergleichen Sie also nicht nur Preise, sondern auch, wer am Ende für ein durchsetzbares Ergebnis sorgt.

Betriebskostenabrechnung erstellen: vier Wege im Preisvergleich

Ob Sie Nebenkostenabrechnung oder Betriebskostenabrechnung sagen: gemeint ist dieselbe Jahresabrechnung, und für ihre Erstellung gibt es vier gängige Wege. Die Spannen in der Tabelle sind Größenordnungen aus öffentlich einsehbaren Preisangaben (Stand Juli 2026); einzelne Anbieter liegen darüber oder darunter.

WegTypische KostenAufwand und FehlerrisikoFür wen sinnvoll
Selbst erstellen (Excel oder Vorlage)0 € bis etwa 20 € für VorlagenMehrere Stunden Einarbeitung; Formfehler und falsche Verteilerschlüssel gehen zu Ihren LastenEin einfaches Objekt, Zeit und Bereitschaft, sich in BetrKV und Rechtsprechung einzuarbeiten
Software oder Web-Toolüblicherweise 50 bis 150 € pro Jahr (Abo oder Lizenz)Dateneingabe und fachliche Prüfung bleiben komplett bei IhnenVermieter mit mehreren Einheiten, die dauerhaft selbst abrechnen wollen
Spezialisierter Abrechnungsserviceüblicherweise 20 bis 100 € je Wohneinheit und AbrechnungSie stellen die Unterlagen zusammen, den Rest übernimmt der DienstleisterPrivate Vermieter, die einmal im Jahr ein fertiges, formell korrektes Ergebnis wollen
Hausverwaltung (Mietverwaltung)üblicherweise 20 bis 35 € je Wohneinheit und Monat, die Abrechnung ist meist enthaltenKaum eigener Aufwand, dafür laufende Kosten das ganze Jahr, auch in Monaten ohne AbrechnungEigentümer, die die gesamte Verwaltung abgeben wollen, nicht nur die Abrechnung

Aufs Jahr gerechnet bedeutet das: Eine Mietverwaltung liegt bei etwa 240 bis 420 € je Wohneinheit, dafür deckt sie neben der Abrechnung auch Mieterkommunikation, Handwerkerkoordination und Mahnwesen ab. Ein Abrechnungsservice berechnet nur die eine Leistung, die einmal im Jahr anfällt.

Unsere Festpreise, inklusive Erstjahr ehrlich gerechnet

Wir erstellen Ihre Abrechnung nach den formellen Mindestanforderungen des Bundesgerichtshofs: Zusammenstellung der Gesamtkosten, Angabe und Erläuterung des Verteilerschlüssels, Berechnung des Mieteranteils und Abzug der Vorauszahlungen. Angesetzt werden nur umlagefähige Kosten nach § 2 BetrKV, das Ergebnis ist ein druckfertiges PDF je Mietpartei. Dafür zahlen Sie einen Festpreis pro Objekt und Abrechnungsjahr:

Unsere Festpreise
  • Einfamilienhaus (vermietet)
    an eine Mietpartei
    40 € pauschal
  • Eigentumswohnung in WEG
    inkl. Auswertung der Hausgeldabrechnung
    50 € pauschal
  • Mehrfamilienhaus
    Grundpreis pro Objekt plus Wohneinheiten
    70 € + 30 € je WE
  • Ersteinrichtung im ersten Jahr
    einmalig, entfällt ab dem 2. Jahr
    30 € je WE
  • Mieterwechsel (Zwischenabrechnung)
    tagesgenaue Aufteilung auf Vor- und Nachmieter
    20 € pro Stück
  • Gewerbeeinheit bei Mischnutzung
    nur im Mehrfamilienhaus
    30 € je Einheit
  • Express: 5 statt 15 Werktage
    Aufschlag auf den Objektpreis
    +25 %
Alle Preise netto, zzgl. 19 % USt. Vorkasse; die Bearbeitung startet nach Zahlungseingang und Vorliegen aller Unterlagen. Die vollständige Übersicht finden Sie in der Preisliste oder im Preisrechner.

Wie die Beauftragung von der Anfrage bis zum fertigen PDF abläuft, zeigt die Seite Nebenkostenabrechnung erstellen lassen.

Woraus sich der Preis zusammensetzt

  • Zahl der Wohneinheiten: Einfamilienhaus und Eigentumswohnung sind Pauschalen. Beim Mehrfamilienhaus skaliert der Preis: 70 € Grundpreis pro Objekt plus 30 € je Wohneinheit, denn jede Einheit bedeutet eine eigene Mieterabrechnung.
  • Erstes Jahr: Die einmalige Ersteinrichtung (30 € je Wohneinheit) deckt das Anlegen von Flächen, Mietparteien, Vorauszahlungen und Verteilerschlüsseln ab. Ab dem zweiten Jahr entfällt sie.
  • Mieterwechsel: Jede Zwischenabrechnung kostet 20 €, weil Kosten und Vorauszahlungen tagesgenau auf Vor- und Nachmieter aufgeteilt werden.
  • Gewerbeeinheit: Bei Mischnutzung im Mehrfamilienhaus kommen 30 € je Gewerbeeinheit hinzu, weil Gewerbeflächen eigene Verteilfragen aufwerfen.
  • Express: Wenn die Frist drängt, liefern wir in 5 statt 15 Werktagen, gegen 25 % Aufschlag auf den Objektpreis. Ob es bei Ihnen knapp wird, zeigt der Fristenrechner.

Bei einer vermieteten Eigentumswohnung steckt die eigentliche Arbeit im Übersetzen der WEG-Abrechnung: Warum Sie die Hausgeldabrechnung nicht einfach weiterreichen dürfen, erklärt der Ratgeber Hausgeldabrechnung ist keine Nebenkostenabrechnung.

Wann sich der Profi nicht lohnt

Ein ehrliches Wort: Nicht jeder Vermieter braucht einen Dienstleister. In diesen Fällen können Sie sich das Geld sparen:

  • Sehr einfacher Fall plus Zeit und Interesse: Ein Einfamilienhaus an eine Mietpartei mit einer Handvoll Kostenpositionen ist mit Sorgfalt selbst machbar. Prüfen Sie dann jede Position gegen die Liste der umlagefähigen Betriebskosten nach § 2 BetrKV und behalten Sie die 12-Monats-Frist im Blick.
  • Viele Einheiten, dauerhaft selbst verwaltet: Wer langfristig einen größeren Bestand selbst betreut, fährt mit einer Software oft wirtschaftlicher, weil sich die Einarbeitung über die Jahre verteilt.
  • Rundum-Betreuung gewünscht: Wenn Sie auch Mieterkommunikation, Handwerker und Mahnwesen abgeben wollen, ist eine Hausverwaltung der passendere Weg, trotz der deutlich höheren laufenden Kosten.

Der Abrechnungsservice lohnt sich dagegen typischerweise bei der vermieteten Eigentumswohnung (die Hausgeldabrechnung muss Position für Position übersetzt werden), beim Mehrfamilienhaus mit mehreren Verteilerschlüsseln und immer dann, wenn die Frist drängt oder eine Auseinandersetzung mit dem Mieter absehbar ist. Wie das Ergebnis aussieht, können Sie vorab prüfen:

So sieht das Ergebnis aus

Anonymisierte Muster-Abrechnung mit allen Pflichtangaben ansehen.

Häufige Fragen

Was kostet die Abrechnung für ein Einfamilienhaus konkret?
Ein vermietetes Einfamilienhaus an eine Mietpartei kostet bei uns 40 € pauschal, zzgl. 19 % USt. Im ersten Jahr kommt einmalig die Ersteinrichtung von 30 € hinzu, insgesamt also 70 € netto. Ab dem zweiten Jahr zahlen Sie nur noch die Pauschale von 40 € netto.
Warum kostet das erste Jahr mehr?
Im ersten Jahr legen wir Ihr Objekt einmal vollständig an: Flächen, Mietparteien, vereinbarte Vorauszahlungen, Verteilerschlüssel und Zählerstruktur. Diese Ersteinrichtung kostet einmalig 30 € je Wohneinheit und entfällt ab dem zweiten Jahr vollständig. Folgeabrechnungen bauen auf den erfassten Stammdaten auf.
Sind die Kosten steuerlich absetzbar?
Ja. Die Kosten für die Erstellung durch einen Dienstleister gehören zu den Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (§ 9 EStG). Auf den Mieter umlegen dürfen Sie sie dagegen nicht, denn Verwaltungskosten sind nach § 1 Abs. 2 BetrKV keine Betriebskosten. Für Ihre konkrete steuerliche Situation fragen Sie im Zweifel Ihre Steuerberatung.
Gibt es versteckte Kosten?
Nein. Sie erhalten vor der Beauftragung ein verbindliches Festpreis-Angebot, und erst nach Ihrer Zustimmung und Zahlungseingang beginnt die Bearbeitung. Zuschläge gibt es nur für klar benannte Leistungen wie Mieterwechsel, Gewerbeeinheiten oder Express, und sie stehen bereits im Angebot. Die Rechnung des Messdienstleisters für die Heizkostenabrechnung läuft direkt zwischen Ihnen und dem Anbieter.
Was kostet die Express-Bearbeitung?
Die Express-Bearbeitung liefert die fertige Abrechnung in 5 statt 15 Werktagen und kostet 25 % Aufpreis auf den Objektpreis. Bei einem Einfamilienhaus sind das zum Beispiel 10 € zusätzlich. Sinnvoll ist das vor allem, wenn die 12-Monats-Frist des § 556 Abs. 3 BGB näher rückt.
Was kostet ein Mieterwechsel im Abrechnungsjahr?
Jeder Mieterwechsel im Abrechnungszeitraum erfordert eine Zwischenabrechnung, weil die Kosten tagesgenau auf Vor- und Nachmieter aufgeteilt werden. Dafür berechnen wir 20 € pro Wechsel. Der Betrag wird im Angebot ausgewiesen, wenn Sie den Wechsel in Ihrer Anfrage angeben.
Brauche ich ein Abo oder eine Mindestlaufzeit?
Nein. Jede Abrechnung ist ein einzelner Auftrag zum Festpreis, ohne Laufzeit und ohne automatische Verlängerung. Sie entscheiden jedes Jahr neu, ob Sie wieder beauftragen.

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Hinweis: Dieser Beitrag informiert allgemein über Themen rund um die Nebenkostenabrechnung. Er ist keine Rechtsberatung im Einzelfall und ersetzt sie nicht (Rechtsdienstleistungsgesetz). Für verbindliche rechtliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt, zum Beispiel für Miet- und Wohnungseigentumsrecht.