Leistung · Kosten im Vergleich
Was kostet es, die Nebenkostenabrechnung erstellen zu lassen?
Inhalt dieser Seite
Die kurze Antwort: je nach Weg zwischen null Euro und mehreren hundert Euro pro Jahr. Wer selbst rechnet, zahlt vor allem mit Zeit. Software kostet üblicherweise 50 bis 150 € im Jahr, ein spezialisierter Abrechnungsservice etwa 20 bis 100 € je Einheit und Abrechnung, eine Hausverwaltung übernimmt die Abrechnung im Rahmen der laufenden Mietverwaltung für üblicherweise 20 bis 35 € je Einheit und Monat.
Der reine Preis ist dabei nur die halbe Rechnung. Die Abrechnung muss dem Mieter innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums zugehen (§ 556 Abs. 3 BGB), und nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wahrt nur eine formell ordnungsgemäße Abrechnung diese Frist. Eine Abrechnung, die an der Form scheitert, kostet Sie im Zweifel die komplette Nachforderung. Vergleichen Sie also nicht nur Preise, sondern auch, wer am Ende für ein durchsetzbares Ergebnis sorgt.
Betriebskostenabrechnung erstellen: vier Wege im Preisvergleich
Ob Sie Nebenkostenabrechnung oder Betriebskostenabrechnung sagen: gemeint ist dieselbe Jahresabrechnung, und für ihre Erstellung gibt es vier gängige Wege. Die Spannen in der Tabelle sind Größenordnungen aus öffentlich einsehbaren Preisangaben (Stand Juli 2026); einzelne Anbieter liegen darüber oder darunter.
| Weg | Typische Kosten | Aufwand und Fehlerrisiko | Für wen sinnvoll |
|---|---|---|---|
| Selbst erstellen (Excel oder Vorlage) | 0 € bis etwa 20 € für Vorlagen | Mehrere Stunden Einarbeitung; Formfehler und falsche Verteilerschlüssel gehen zu Ihren Lasten | Ein einfaches Objekt, Zeit und Bereitschaft, sich in BetrKV und Rechtsprechung einzuarbeiten |
| Software oder Web-Tool | üblicherweise 50 bis 150 € pro Jahr (Abo oder Lizenz) | Dateneingabe und fachliche Prüfung bleiben komplett bei Ihnen | Vermieter mit mehreren Einheiten, die dauerhaft selbst abrechnen wollen |
| Spezialisierter Abrechnungsservice | üblicherweise 20 bis 100 € je Einheit und Abrechnung | Sie stellen die Unterlagen zusammen, den Rest übernimmt der Dienstleister | Private Vermieter, die einmal im Jahr ein fertiges, formell korrektes Ergebnis wollen |
| Hausverwaltung (Mietverwaltung) | üblicherweise 20 bis 35 € je Einheit und Monat, die Abrechnung ist meist enthalten | Kaum eigener Aufwand, dafür laufende Kosten das ganze Jahr, auch in Monaten ohne Abrechnung | Eigentümer, die die gesamte Verwaltung abgeben wollen, nicht nur die Abrechnung |
Aufs Jahr gerechnet bedeutet das: Eine Mietverwaltung liegt bei etwa 240 bis 420 € je Einheit, dafür deckt sie neben der Abrechnung auch Mieterkommunikation, Handwerkerkoordination und Mahnwesen ab. Ein Abrechnungsservice berechnet nur die eine Leistung, die einmal im Jahr anfällt.
Unsere Festpreise, unverändert ab dem ersten Jahr
Wir erstellen Ihre Abrechnung nach den formellen Mindestanforderungen des Bundesgerichtshofs: Zusammenstellung der Gesamtkosten, Angabe und Erläuterung des Verteilerschlüssels, Berechnung des Mieteranteils und Abzug der Vorauszahlungen. Angesetzt werden nur umlagefähige Kosten nach § 2 BetrKV, das Ergebnis ist ein druckfertiges PDF je Mietpartei. Dafür zahlen Sie einen Festpreis pro Objekt und Abrechnungsjahr:
- Einfamilienhaus (vermietet)als Ganzes an eine Mietpartei47,60 € pauschalinkl. USt, netto 40 €
- Eigentumswohnung in WEGinkl. Auswertung der Hausgeldabrechnung59,50 € pauschalinkl. USt, netto 50 €
- Einliegerwohnung (vermietet)eine Wohnung vermietet, Sie wohnen selbst im Haus83,30 € pauschalinkl. USt, netto 70 €
- MehrfamilienhausGrundpreis pro Objekt plus Preis je Einheit (Wohnung oder Gewerbe)83,30 € + 35,70 € je Einheitinkl. USt, netto 70 € + 30 € je Einheit
- Mieterwechsel (Zwischenabrechnung)tagesgenaue Aufteilung auf Vor- und Nachmieter23,80 € pro Stückinkl. USt, netto 20 €
- Aufpreis Gewerbeeinheitbei jeder Objektart möglich35,70 € je Gewerbeeinheitinkl. USt, netto 30 €
- Express: 3 statt 10 WerktageAufschlag auf alle Leistungen des Objekts+25 %
Wie die Beauftragung von der Anfrage bis zum fertigen PDF abläuft, zeigt die Seite Nebenkostenabrechnung erstellen lassen.
Woraus sich der Preis zusammensetzt
- Zahl der Einheiten: Einfamilienhaus, Eigentumswohnung und Einliegerwohnung sind Pauschalen. Beim Mehrfamilienhaus skaliert der Preis: 83,30 € Grundpreis plus 35,70 € je Einheit inkl. USt (netto 70 € plus 30 € je Einheit), denn jede Einheit, Wohnung oder Gewerbe, bedeutet eine eigene Mieterabrechnung.
- Mieterwechsel: Jede Zwischenabrechnung kostet 23,80 € inkl. USt (20 € netto), weil Kosten und Vorauszahlungen tagesgenau auf Vor- und Nachmieter aufgeteilt werden.
- Gewerbeeinheit: Gewerbeflächen werfen eigene Fragen auf: Vorwegabzug, eigene Verteilerschlüssel und Umsatzsteuer. Deshalb kommen bei jeder Objektart 35,70 € inkl. USt (30 € netto) Aufpreis je Gewerbeeinheit hinzu; im Mehrfamilienhaus zählt die Gewerbeeinheit außerdem als Einheit.
- Express: Wenn die Frist drängt, liefern wir in 3 statt 10 Werktagen, gegen 25 % Aufschlag auf alle Leistungen des Objekts. Ob es bei Ihnen knapp wird, zeigt der Fristenrechner.
Bei einer vermieteten Eigentumswohnung steckt die eigentliche Arbeit im Übersetzen der WEG-Abrechnung: Warum Sie die Hausgeldabrechnung nicht einfach weiterreichen dürfen, erklärt der Ratgeber Hausgeldabrechnung ist keine Nebenkostenabrechnung.
Wann sich der Profi nicht lohnt
Ein ehrliches Wort: Nicht jeder Vermieter braucht einen Dienstleister. In diesen Fällen können Sie sich das Geld sparen:
- Sehr einfacher Fall plus Zeit und Interesse: Ein Einfamilienhaus an eine Mietpartei mit einer Handvoll Kostenpositionen ist mit Sorgfalt selbst machbar. Prüfen Sie dann jede Position gegen die Liste der umlagefähigen Betriebskosten nach § 2 BetrKV und behalten Sie die 12-Monats-Frist im Blick.
- Viele Einheiten, dauerhaft selbst verwaltet: Wer langfristig einen größeren Bestand selbst betreut, fährt mit einer Software oft wirtschaftlicher, weil sich die Einarbeitung über die Jahre verteilt.
- Rundum-Betreuung gewünscht: Wenn Sie auch Mieterkommunikation, Handwerker und Mahnwesen abgeben wollen, ist eine Hausverwaltung der passendere Weg, trotz der deutlich höheren laufenden Kosten.
Der Abrechnungsservice lohnt sich dagegen typischerweise bei der vermieteten Eigentumswohnung (die Hausgeldabrechnung muss Position für Position übersetzt werden), beim Mehrfamilienhaus mit mehreren Verteilerschlüsseln und immer dann, wenn die Frist drängt oder eine Auseinandersetzung mit dem Mieter absehbar ist. Wie das Ergebnis aussieht, können Sie vorab prüfen:
Anonymisierte Muster-Abrechnung mit allen Pflichtangaben ansehen.
Häufige Fragen
Was kostet die Abrechnung für ein Einfamilienhaus konkret?
Kostet das erste Jahr mehr?
Sind die Kosten steuerlich absetzbar?
Gibt es versteckte Kosten?
Was kostet die Express-Bearbeitung?
Was kostet ein Mieterwechsel im Abrechnungsjahr?
Brauche ich ein Abo oder eine Mindestlaufzeit?
Nebenkostenabrechnung erstellen lassen
Festpreis-Angebot für Ihre Abrechnung anfordern
Beschreiben Sie kurz Ihr Objekt. Sie erhalten innerhalb von 24 Stunden ein verbindliches Festpreis-Angebot, ohne Abo und ohne Folgeverpflichtung.
- Festpreis
- Fertig in 10 Werktagen
- Angebot in 24 Stunden
Hinweis: Dieser Beitrag informiert allgemein über Themen rund um die Nebenkostenabrechnung. Er ist keine Rechtsberatung im Einzelfall und ersetzt sie nicht (Rechtsdienstleistungsgesetz). Für verbindliche rechtliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt, zum Beispiel für Miet- und Wohnungseigentumsrecht.
Nebenkostenabrechnung erstellen lassen
Ihre Abrechnung, professionell erledigt
- Formell korrekt nach BetrKV und BGH-Rechtsprechung
- Druckfertig je Mietpartei, mit Anschreiben
- Festpreis, fertig in 10 Werktagen
Angebot in 24 Stunden, ohne Abo
Weiterlesen im Ratgeber
Fristen und Formalien
Nebenkostenabrechnung: selbst, Software oder Service?
Selbst rechnen, Software abonnieren oder erstellen lassen? Der ehrliche Vergleich nach Zeitaufwand, Fehlerrisiko und Kosten, je nach Objekttyp.
Umlagefähige Kosten
Umlagefähige Betriebskosten: die vollständige Liste nach § 2 BetrKV
Alle 17 Kostenarten des § 2 BetrKV im Überblick: was Vermieter auf Mieter umlegen dürfen, mit Praxishinweisen und typischen Fehlerquellen.
Fristen und Formalien
Frist für die Nebenkostenabrechnung: 12 Monate nach § 556 BGB
Bis wann muss die Nebenkostenabrechnung beim Mieter sein, was passiert bei Fristversäumnis und welche Ausnahmen gibt es? Mit Beispielrechnung und Fristenrechner.