Leistung · Kosten im Vergleich

Was kostet es, die Neben­kosten­abrechnung erstellen zu lassen?

Was kostet die Nebenkostenabrechnung vom Profi? Hausverwaltung, Software und Abrechnungsservice im ehrlichen Preisvergleich, mit Festpreisen.
FestpreisFertig in 10 WerktagenAngebot in 24 Stunden
Inhalt dieser Seite
  1. 1.Betriebskostenabrechnung erstellen: vier Wege im Preisvergleich
  2. 2.Unsere Festpreise, unverändert ab dem ersten Jahr
  3. 3.Woraus sich der Preis zusammensetzt
  4. 4.Wann sich der Profi nicht lohnt
  5. 5.Häufige Fragen

Die kurze Antwort: je nach Weg zwischen null Euro und mehreren hundert Euro pro Jahr. Wer selbst rechnet, zahlt vor allem mit Zeit. Software kostet üblicherweise 50 bis 150 € im Jahr, ein spezialisierter Abrechnungsservice etwa 20 bis 100 € je Einheit und Abrechnung, eine Hausverwaltung übernimmt die Abrechnung im Rahmen der laufenden Mietverwaltung für üblicherweise 20 bis 35 € je Einheit und Monat.

Der reine Preis ist dabei nur die halbe Rechnung. Die Abrechnung muss dem Mieter innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums zugehen (§ 556 Abs. 3 BGB), und nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wahrt nur eine formell ordnungsgemäße Abrechnung diese Frist. Eine Abrechnung, die an der Form scheitert, kostet Sie im Zweifel die komplette Nachforderung. Vergleichen Sie also nicht nur Preise, sondern auch, wer am Ende für ein durchsetzbares Ergebnis sorgt.

Betriebskostenabrechnung erstellen: vier Wege im Preisvergleich

Ob Sie Nebenkostenabrechnung oder Betriebskostenabrechnung sagen: gemeint ist dieselbe Jahresabrechnung, und für ihre Erstellung gibt es vier gängige Wege. Die Spannen in der Tabelle sind Größenordnungen aus öffentlich einsehbaren Preisangaben (Stand Juli 2026); einzelne Anbieter liegen darüber oder darunter.

WegTypische KostenAufwand und FehlerrisikoFür wen sinnvoll
Selbst erstellen (Excel oder Vorlage)0 € bis etwa 20 € für VorlagenMehrere Stunden Einarbeitung; Formfehler und falsche Verteilerschlüssel gehen zu Ihren LastenEin einfaches Objekt, Zeit und Bereitschaft, sich in BetrKV und Rechtsprechung einzuarbeiten
Software oder Web-Toolüblicherweise 50 bis 150 € pro Jahr (Abo oder Lizenz)Dateneingabe und fachliche Prüfung bleiben komplett bei IhnenVermieter mit mehreren Einheiten, die dauerhaft selbst abrechnen wollen
Spezialisierter Abrechnungsserviceüblicherweise 20 bis 100 € je Einheit und AbrechnungSie stellen die Unterlagen zusammen, den Rest übernimmt der DienstleisterPrivate Vermieter, die einmal im Jahr ein fertiges, formell korrektes Ergebnis wollen
Hausverwaltung (Mietverwaltung)üblicherweise 20 bis 35 € je Einheit und Monat, die Abrechnung ist meist enthaltenKaum eigener Aufwand, dafür laufende Kosten das ganze Jahr, auch in Monaten ohne AbrechnungEigentümer, die die gesamte Verwaltung abgeben wollen, nicht nur die Abrechnung

Aufs Jahr gerechnet bedeutet das: Eine Mietverwaltung liegt bei etwa 240 bis 420 € je Einheit, dafür deckt sie neben der Abrechnung auch Mieterkommunikation, Handwerkerkoordination und Mahnwesen ab. Ein Abrechnungsservice berechnet nur die eine Leistung, die einmal im Jahr anfällt.

Unsere Festpreise, unverändert ab dem ersten Jahr

Wir erstellen Ihre Abrechnung nach den formellen Mindestanforderungen des Bundesgerichtshofs: Zusammenstellung der Gesamtkosten, Angabe und Erläuterung des Verteilerschlüssels, Berechnung des Mieteranteils und Abzug der Vorauszahlungen. Angesetzt werden nur umlagefähige Kosten nach § 2 BetrKV, das Ergebnis ist ein druckfertiges PDF je Mietpartei. Dafür zahlen Sie einen Festpreis pro Objekt und Abrechnungsjahr:

Unsere Festpreise
  • Einfamilienhaus (vermietet)
    als Ganzes an eine Mietpartei
    47,60 € pauschal
    inkl. USt, netto 40 €
  • Eigentumswohnung in WEG
    inkl. Auswertung der Hausgeldabrechnung
    59,50 € pauschal
    inkl. USt, netto 50 €
  • Einliegerwohnung (vermietet)
    eine Wohnung vermietet, Sie wohnen selbst im Haus
    83,30 € pauschal
    inkl. USt, netto 70 €
  • Mehrfamilienhaus
    Grundpreis pro Objekt plus Preis je Einheit (Wohnung oder Gewerbe)
    83,30 € + 35,70 € je Einheit
    inkl. USt, netto 70 € + 30 € je Einheit
  • Mieterwechsel (Zwischenabrechnung)
    tagesgenaue Aufteilung auf Vor- und Nachmieter
    23,80 € pro Stück
    inkl. USt, netto 20 €
  • Aufpreis Gewerbeeinheit
    bei jeder Objektart möglich
    35,70 € je Gewerbeeinheit
    inkl. USt, netto 30 €
  • Express: 3 statt 10 Werktage
    Aufschlag auf alle Leistungen des Objekts
    +25 %
Alle Preise inkl. 19 % USt, dazu jeweils der Nettopreis. Vorkasse; die Bearbeitung startet nach Zahlungseingang und Vorliegen aller Unterlagen. Die vollständige Übersicht finden Sie in der Preisliste oder im Preisrechner.

Wie die Beauftragung von der Anfrage bis zum fertigen PDF abläuft, zeigt die Seite Nebenkostenabrechnung erstellen lassen.

Woraus sich der Preis zusammensetzt

  • Zahl der Einheiten: Einfamilienhaus, Eigentumswohnung und Einliegerwohnung sind Pauschalen. Beim Mehrfamilienhaus skaliert der Preis: 83,30 € Grundpreis plus 35,70 € je Einheit inkl. USt (netto 70 € plus 30 € je Einheit), denn jede Einheit, Wohnung oder Gewerbe, bedeutet eine eigene Mieterabrechnung.
  • Mieterwechsel: Jede Zwischenabrechnung kostet 23,80 € inkl. USt (20 € netto), weil Kosten und Vorauszahlungen tagesgenau auf Vor- und Nachmieter aufgeteilt werden.
  • Gewerbeeinheit: Gewerbeflächen werfen eigene Fragen auf: Vorwegabzug, eigene Verteilerschlüssel und Umsatzsteuer. Deshalb kommen bei jeder Objektart 35,70 € inkl. USt (30 € netto) Aufpreis je Gewerbeeinheit hinzu; im Mehrfamilienhaus zählt die Gewerbeeinheit außerdem als Einheit.
  • Express: Wenn die Frist drängt, liefern wir in 3 statt 10 Werktagen, gegen 25 % Aufschlag auf alle Leistungen des Objekts. Ob es bei Ihnen knapp wird, zeigt der Fristenrechner.

Bei einer vermieteten Eigentumswohnung steckt die eigentliche Arbeit im Übersetzen der WEG-Abrechnung: Warum Sie die Hausgeldabrechnung nicht einfach weiterreichen dürfen, erklärt der Ratgeber Hausgeldabrechnung ist keine Nebenkostenabrechnung.

Wann sich der Profi nicht lohnt

Ein ehrliches Wort: Nicht jeder Vermieter braucht einen Dienstleister. In diesen Fällen können Sie sich das Geld sparen:

  • Sehr einfacher Fall plus Zeit und Interesse: Ein Einfamilienhaus an eine Mietpartei mit einer Handvoll Kostenpositionen ist mit Sorgfalt selbst machbar. Prüfen Sie dann jede Position gegen die Liste der umlagefähigen Betriebskosten nach § 2 BetrKV und behalten Sie die 12-Monats-Frist im Blick.
  • Viele Einheiten, dauerhaft selbst verwaltet: Wer langfristig einen größeren Bestand selbst betreut, fährt mit einer Software oft wirtschaftlicher, weil sich die Einarbeitung über die Jahre verteilt.
  • Rundum-Betreuung gewünscht: Wenn Sie auch Mieterkommunikation, Handwerker und Mahnwesen abgeben wollen, ist eine Hausverwaltung der passendere Weg, trotz der deutlich höheren laufenden Kosten.

Der Abrechnungsservice lohnt sich dagegen typischerweise bei der vermieteten Eigentumswohnung (die Hausgeldabrechnung muss Position für Position übersetzt werden), beim Mehrfamilienhaus mit mehreren Verteilerschlüsseln und immer dann, wenn die Frist drängt oder eine Auseinandersetzung mit dem Mieter absehbar ist. Wie das Ergebnis aussieht, können Sie vorab prüfen:

So sieht das Ergebnis aus

Anonymisierte Muster-Abrechnung mit allen Pflichtangaben ansehen.

Häufige Fragen

Was kostet die Abrechnung für ein Einfamilienhaus konkret?
Ein Einfamilienhaus, das als Ganzes an eine Mietpartei vermietet ist, kostet bei uns pauschal 47,60 € inkl. USt (40 € netto) pro Abrechnungsjahr. Das gilt bereits ab dem ersten Jahr, eine Einrichtungs- oder Grundgebühr kommt nicht hinzu.
Kostet das erste Jahr mehr?
Nein. Im ersten Jahr legen wir Ihr Objekt einmal vollständig an: Flächen, Mietparteien, vereinbarte Vorauszahlungen, Verteilerschlüssel und Zählerstruktur. Diese Einrichtung ist im Festpreis enthalten, eine zusätzliche Gebühr fällt dafür nicht an. Folgeabrechnungen bauen auf den erfassten Stammdaten auf.
Sind die Kosten steuerlich absetzbar?
Ja. Die Kosten für die Erstellung durch einen Dienstleister gehören zu den Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (§ 9 EStG). Auf den Mieter umlegen dürfen Sie sie dagegen nicht, denn Verwaltungskosten sind nach § 1 Abs. 2 BetrKV keine Betriebskosten. Für Ihre konkrete steuerliche Situation fragen Sie im Zweifel Ihre Steuerberatung.
Gibt es versteckte Kosten?
Nein. Sie erhalten vor der Beauftragung ein verbindliches Festpreis-Angebot, und erst nach Ihrer Zustimmung und Zahlungseingang beginnt die Bearbeitung. Zuschläge gibt es nur für klar benannte Leistungen wie Mieterwechsel, Gewerbeeinheiten oder Express, und sie stehen bereits im Angebot. Die Rechnung des Messdienstleisters für die Heizkostenabrechnung läuft direkt zwischen Ihnen und dem Anbieter.
Was kostet die Express-Bearbeitung?
Die Express-Bearbeitung liefert die fertige Abrechnung in 3 statt 10 Werktagen und kostet 25 % Aufpreis auf alle Leistungen des Objekts. Bei einem Einfamilienhaus sind das zum Beispiel 11,90 € inkl. USt (10 € netto) zusätzlich. Sinnvoll ist das vor allem, wenn die 12-Monats-Frist des § 556 Abs. 3 BGB näher rückt.
Was kostet ein Mieterwechsel im Abrechnungsjahr?
Jeder Mieterwechsel im Abrechnungszeitraum erfordert eine Zwischenabrechnung, weil die Kosten tagesgenau auf Vor- und Nachmieter aufgeteilt werden. Dafür berechnen wir 23,80 € inkl. USt (20 € netto) pro Wechsel. Der Betrag wird im Angebot ausgewiesen, wenn Sie den Wechsel in Ihrer Anfrage angeben.
Brauche ich ein Abo oder eine Mindestlaufzeit?
Nein. Jede Abrechnung ist ein einzelner Auftrag zum Festpreis, ohne Laufzeit und ohne automatische Verlängerung. Sie entscheiden jedes Jahr neu, ob Sie wieder beauftragen.

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Hinweis: Dieser Beitrag informiert allgemein über Themen rund um die Nebenkostenabrechnung. Er ist keine Rechtsberatung im Einzelfall und ersetzt sie nicht (Rechtsdienstleistungsgesetz). Für verbindliche rechtliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt, zum Beispiel für Miet- und Wohnungseigentumsrecht.

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