Ratgeber · Fristen und Formalien

Zwei Mieter im Vertrag: Muss die Neben­kosten­abrechnung an beide gehen?

Ehepaar oder zwei Mieter im Vertrag: Für die Nachzahlung genügt die Abrechnung an einen. Was der BGH sagt und warum der Versand an beide sicherer ist.
Aktualisiert am 28. Oktober 20262 Min. Lesezeit
Inhalt dieser Seite
  1. 1.Mehrere Mieter haften gemeinsam
  2. 2.Was der BGH entschieden hat
  3. 3.Warum der Versand an beide trotzdem sinnvoll ist
  4. 4.Ausgleich zwischen den Mietern
  5. 5.So gehen Vermieter praktisch vor
  6. 6.Häufige Fragen

Mehrere Mieter haften gemeinsam

Stehen zwei oder mehr Personen als Mieter im Vertrag, etwa ein Ehepaar, haften sie für die Mietforderungen einschließlich der Nebenkosten grundsätzlich als Gesamtschuldner. Das bedeutet: Sie können nach Ihrer Wahl jeden von ihnen ganz oder teilweise in Anspruch nehmen (§ 421 BGB).

Die Abrechnung ist nach dem BGH ein Rechenvorgang. Der Mieter, der sie bekommt, kann sie auch ohne die Mitmieter prüfen.

Was der BGH entschieden hat

Im Fall hatte ein Vermieter an ein Ehepaar vermietet. Die Nebenkostenabrechnung war an beide gerichtet, die zugehörige Heizkostenabrechnung ging aber nur der Ehefrau zu. Sie wollte die Nachzahlung nicht leisten, weil ihr Mann die Unterlagen nicht bekommen hatte. Der BGH gab dem Vermieter recht: Er darf die Abrechnung mit einer Nachforderung nur einem von mehreren Mietern erteilen und nur diesen auf die Nachzahlung in Anspruch nehmen (Urteil vom 28.4.2010, VIII ZR 263/09).

Die Fälligstellung muss also nicht einheitlich gegenüber allen Mietern erfolgen.

Warum der Versand an beide trotzdem sinnvoll ist

Die Abrechnung an einen Mieter reicht, um von genau diesem Mieter die Nachzahlung zu verlangen. Wer sich offenhalten will, von welchem Mieter er das Geld fordert, sollte die Abrechnung innerhalb der Frist allen Mietern zugehen lassen. Das ist vor allem wichtig, wenn ein Mieter ausgezogen ist oder sich ein Paar getrennt hat.

Auch der Mieter, der keine Abrechnung bekommen hat, behält seinen Anspruch auf eine Abrechnung.

Ausgleich zwischen den Mietern

Zahlt ein Mieter die ganze Nachzahlung, ist das für Sie als Vermieter erledigt. Wie die Mieter den Betrag untereinander verteilen, ist ihre Sache. Gesamtschuldner sind im Verhältnis zueinander zu gleichen Anteilen verpflichtet, soweit nichts anderes bestimmt ist (§ 426 Abs. 1 BGB). Der Mieter, der gezahlt hat, kann also von seinem Mitmieter in der Regel die Hälfte verlangen.

Für Sie heißt das: Sie müssen sich nicht darum kümmern, wer in der Wohnung wie viel verbraucht hat oder wie ein Paar seine Kosten teilt. Entscheidend ist nur, dass die Abrechnung den Mieter erreicht, von dem Sie das Geld verlangen, und zwar innerhalb der Abrechnungsfrist.

So gehen Vermieter praktisch vor

  • Adressieren Sie die Nebenkostenabrechnung an alle Mieter, die im Mietvertrag stehen.
  • Sorgen Sie dafür, dass sie bis zum Ende der Abrechnungsfrist zugeht (§ 556 Abs. 3 BGB).
  • Fügen Sie die Unterlagen bei, auf die sich die Abrechnung stützt, etwa die Heizkostenabrechnung des Messdienstes.

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Quellen

  1. § 421 BGB (Gesamtschuldner)dejure.org
  2. § 426 BGB (Ausgleich unter Gesamtschuldnern)dejure.org
  3. § 556 BGB (Abrechnungsfrist)dejure.org
  4. BGH, Urteil vom 28.4.2010, VIII ZR 263/09 (Berliner Mieterverein)berliner-mieterverein.de
  5. BGH: Abrechnung an einzelnen Mieter (Haufe)haufe.de

Häufige Fragen

Muss die Nebenkostenabrechnung an beide Ehepartner adressiert sein?
Nicht zwingend. Für die Nachzahlung genügt die Abrechnung an einen Mieter, den Sie dann auf den ganzen Betrag in Anspruch nehmen können. Sicherer ist die Adressierung an beide.
Kann ich von dem Mieter zahlen lassen, der die Abrechnung bekommen hat?
Ja. Als Gesamtschuldner haftet jeder Mieter für die ganze Nachzahlung. Sie entscheiden, wen Sie in Anspruch nehmen.
Was gilt in einer WG mit mehreren Hauptmietern?
Stehen alle Bewohner als Mieter im Vertrag, haften sie ebenfalls gemeinsam. Wie die Kosten untereinander aufgeteilt werden, regeln die Mieter selbst.
Was ist, wenn ein Mieter ausgezogen ist, aber noch im Vertrag steht?
Solange er Mieter ist, haftet er weiter als Gesamtschuldner. Schicken Sie die Abrechnung dann an beide Mieter, an die jeweils aktuelle Anschrift, damit Sie sich die Wahl offenhalten.

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