So teilt die Heizkostenverordnung die Kosten auf
Die Kosten einer zentralen Heizungsanlage werden in zwei Teile geteilt. Mindestens 50 und höchstens 70 Prozent verteilen Sie nach dem erfassten Wärmeverbrauch der Nutzer, also nach den Werten der Heizkostenverteiler oder Wärmezähler. Die übrigen Kosten verteilen Sie nach der Wohn- oder Nutzfläche oder nach dem umbauten Raum (§ 7 Abs. 1 HeizkostenV).
In bestimmten älteren Gebäuden mit Öl- oder Gasheizung schreibt die Verordnung genau 70 Prozent nach Verbrauch vor. Für Warmwasser gibt es eine eigene Aufteilung in § 8 HeizkostenV.
Welche Kosten in die Aufteilung gehen
Verteilt werden nicht nur die Brennstoffkosten. Zu den Kosten der Anlage gehören nach § 7 Abs. 2 HeizkostenV unter anderem:
- Brennstoff und seine Lieferung sowie der Betriebsstrom
- Bedienung, Überwachung und Pflege der Anlage
- die regelmäßige Prüfung und Einstellung durch eine Fachkraft und die Reinigung
- Messungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz
- Miete und Eichung der Erfassungsgeräte sowie die Kosten der Abrechnung
Aus der Summe dieser Kosten werden Verbrauchsanteil und Grundkosten berechnet.
Warum ein kalter Mieter trotzdem zahlt
Für den Verbrauchsanteil zahlt Ihr Mieter nur, was seine Geräte gemessen haben. Hat er nie geheizt, ist dieser Teil sehr klein oder null.
Die Grundkosten hängen dagegen nicht vom Verbrauch ab. Sie werden nach der Fläche verteilt, ganz gleich, ob in der Wohnung geheizt wird. Deshalb bleibt auch bei zugedrehtem Thermostat ein Betrag. Er ist kein fester Eurobetrag: Steigen die Kosten des ganzen Hauses, steigt auch der Anteil an den Grundkosten.
Was Sie in der Abrechnung beachten
Ihr Mieter kann nicht verlangen, dass alles nach Verbrauch abgerechnet wird. Mehr als 70 Prozent nach Verbrauch sieht die Verordnung nicht vor. Umgekehrt dürfen Sie nicht weniger als 50 Prozent nach Verbrauch verteilen.
In den meisten Häusern rechnet ein Messdienst die Heizkosten ab. Wir bauen diese Heizkostenabrechnung in Ihre Nebenkostenabrechnung ein, zusammen mit allen übrigen Kostenarten, zum Festpreis.