Ratgeber · Heizkosten und CO2

Heiz­kosten­verordnung 2027: Mieter dürfen bei alten Zählern kürzen

Bis zum 31. Dezember 2026 müssen Heizkostenverteiler und Zähler fernablesbar sein. Danach drohen 3 Prozent Kürzung. Was gilt und was Vermieter jetzt klären sollten.
Aktualisiert am 18. Oktober 20263 Min. Lesezeit
Inhalt dieser Seite
  1. 1.Was am 31. Dezember 2026 endet
  2. 2.Wie hoch die Kürzung ausfällt
  3. 3.Was Vermieter jetzt klären sollten
  4. 4.Eigentumswohnung und weiterführende Beiträge
  5. 5.Häufige Fragen

Was am 31. Dezember 2026 endet

Wer Wärme und Warmwasser verbrauchsabhängig abrechnet, braucht Wärmezähler, Heizkostenverteiler oder Warmwasserzähler (§ 5 Abs. 1 HeizkostenV). Geräte, die nach dem 1. Dezember 2021 eingebaut werden, müssen fernablesbar sein. Das heißt: Sie lassen sich ablesen, ohne dass jemand die einzelne Wohnung betritt (§ 5 Abs. 2 HeizkostenV).

Ältere Geräte ohne Fernablesung durften zunächst hängen bleiben. Dafür gilt eine Übergangsfrist: Sie müssen bis zum 31. Dezember 2026 nachgerüstet oder ausgetauscht werden (§ 5 Abs. 3 HeizkostenV). Muss Ihr Ableser noch in die Wohnungen, sind Ihre Geräte betroffen.

Eine Ausnahme gibt es nur im Einzelfall: wenn die Umrüstung wegen besonderer Umstände technisch nicht möglich ist oder durch einen unangemessenen Aufwand oder in sonstiger Weise zu einer unbilligen Härte führen würde.

Wie hoch die Kürzung ausfällt

Fehlt nach der Frist die fernablesbare Ausstattung, darf der Mieter den auf ihn entfallenden Anteil bei der Abrechnung der Kosten um 3 Prozent kürzen (§ 12 Abs. 1 Satz 2 HeizkostenV). Auslöser ist allein, dass die Ausstattung fehlt, nicht ein Fehler in der Rechnung.

Es gibt einen zweiten Anlass. Sind fernablesbare Geräte installiert, müssen Sie Ihren Mietern seit dem 1. Januar 2022 monatlich Verbrauchsinformationen mitteilen, mit dem Verbrauch in Kilowattstunden und Vergleichen zum Vormonat, zum Vorjahresmonat und zu einem Durchschnittsnutzer (§ 6a HeizkostenV). Die Kosten dafür zählen zu den Heizkosten (§ 7 Abs. 2 HeizkostenV). Teilen Sie diese Informationen nicht oder nicht vollständig mit, gilt dieselbe Kürzung um 3 Prozent (§ 12 Abs. 1 Satz 3 HeizkostenV).

Zum Vergleich: Wer die Heizkosten entgegen der Verordnung gar nicht verbrauchsabhängig abrechnet, riskiert eine Kürzung um 15 Prozent (§ 12 Abs. 1 Satz 1 HeizkostenV).

Was Vermieter jetzt klären sollten

  • Prüfen Sie, welche Geräte in den Wohnungen hängen und ob sie fernablesbar sind. Fragen Sie Ihren Messdienst, wenn Sie unsicher sind.
  • Lassen Sie sich vom Messdienst einen Termin für Nachrüstung oder Austausch nennen. Bis zum 31. Dezember 2026 bleibt nicht mehr viel Zeit.
  • Prüfen Sie, ob die Geräte gemietet sind. Die Kosten der Anmietung einer Ausstattung zur Verbrauchserfassung zählen zu den Betriebskosten der Heizung (§ 2 Nr. 4 Buchst. a BetrKV).
  • Stellen Sie sicher, dass die monatlichen Verbrauchsinformationen ankommen, wo schon Funkgeräte hängen. In der Praxis läuft das über Portale oder Apps der Messdienste.
  • Vermieten Sie eine Eigentumswohnung, fragen Sie die Verwaltung nach dem Stand der Umrüstung im Haus.

Eigentumswohnung und weiterführende Beiträge

Vermieten Sie eine Eigentumswohnung, darf Ihr Mieter Ihnen gegenüber kürzen. Im Verhältnis des einzelnen Wohnungseigentümers zur Gemeinschaft gilt das Kürzungsrecht dagegen nicht, es bleibt bei den allgemeinen Vorschriften (§ 12 Abs. 1 Satz 4 HeizkostenV). Sprechen Sie die Verwaltung deshalb früh an.

Wie Messdienst und Heizkostenabrechnung zusammenspielen, erklärt unser Beitrag Heizkostenabrechnung: Warum sie vom Messdienstleister kommt. Fällt während der Umrüstung ein Gerät aus, hilft der Beitrag Zählerstand fehlt oder nicht abgelesen. Wenn Sie die Werte Ihres Messdienstes in einer fertigen Gesamtabrechnung haben möchten, können Sie die Nebenkostenabrechnung von uns erstellen lassen.

Quellen

  1. § 5 HeizkostenV: Ausstattung zur Verbrauchserfassunggesetze-im-internet.de
  2. § 6a HeizkostenV: Abrechnungs- und Verbrauchsinformationengesetze-im-internet.de
  3. § 7 HeizkostenV: Verteilung der Kosten der Versorgung mit Wärmegesetze-im-internet.de
  4. § 12 HeizkostenV: Kürzungsrecht, Übergangsregelunggesetze-im-internet.de
  5. § 2 BetrKV: Aufstellung der Betriebskostengesetze-im-internet.de

Häufige Fragen

Gilt die Frist auch für Geräte, die schon per Funk ablesbar sind?
Nein, für sie gilt eine spätere Frist. Fernablesbare Geräte, die bis zum 1. Dezember 2022 eingebaut wurden, müssen nach dem 31. Dezember 2031 sicher an ein Smart-Meter-Gateway anbindbar und mit Geräten anderer Hersteller kompatibel sein (§ 5 Abs. 4 HeizkostenV).
Wie viel Prozent darf der Mieter bei alten Zählern kürzen?
3 Prozent des auf ihn entfallenden Anteils an den Heiz- und Warmwasserkosten, wenn die fernablesbare Ausstattung fehlt. Dieselbe Kürzung gilt, wenn die monatlichen Verbrauchsinformationen fehlen (§ 12 Abs. 1 Satz 2 und 3 HeizkostenV). Rechnen Sie gar nicht verbrauchsabhängig ab, sind es 15 Prozent.
Was bedeutet fernablesbar bei Heizkostenverteilern und Zählern?
Ein Gerät ist fernablesbar, wenn es ohne Zugang zu einzelnen Nutzeinheiten, also Wohnungen oder Gewerbeeinheiten, abgelesen werden kann (§ 5 Abs. 2 Satz 2 HeizkostenV). Muss der Ableser eine Wohnung betreten, um den Stand zu erfassen, ist das Gerät nicht fernablesbar.

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