Ratgeber · Umlagefähige Kosten

Darf ich die Niederschlagswassergebühr auf Mieter umlegen?

Die Niederschlagswassergebühr gehört zu den Entwässerungskosten (§ 2 Nr. 3 BetrKV) und ist umlagefähig. So verteilen Sie sie und das gehört nicht in die Abrechnung.
Aktualisiert am 27. Oktober 20263 Min. Lesezeit
Inhalt dieser Seite
  1. 1.Niederschlagswasser gehört zur Entwässerung
  2. 2.So verteilen Sie die Gebühr
  3. 3.Was nicht in die Abrechnung gehört
  4. 4.So gehen Sie vor
  5. 5.Häufige Fragen

Niederschlagswasser gehört zur Entwässerung

§ 2 Nr. 3 BetrKV nennt als Kosten der Entwässerung die Gebühren für die Haus- und Grundstücksentwässerung. Dazu zählt die Gebühr, die Ihre Gemeinde dafür berechnet, dass Regenwasser von Ihrem Grundstück in die Kanalisation abfließt. Sie steht damit im Katalog der Betriebskostenverordnung. Zur Entwässerung zählen außerdem die Kosten des Betriebs einer entsprechenden nicht öffentlichen Anlage und einer Entwässerungspumpe.

Überträgt der Mietvertrag die Betriebskosten nach dieser Verordnung, müssen Sie das Niederschlagswasser nicht gesondert nennen. Steht im Mietvertrag nichts zu den Betriebskosten, ist die Miete eine Bruttomiete, und Sie können keine Gebühr umlegen (§ 556 Abs. 1 BGB). Den ganzen Katalog zeigt der Ratgeber Umlagefähige Nebenkosten.

So verteilen Sie die Gebühr

Steht im Mietvertrag ein Umlageschlüssel für die Entwässerung, gilt er. Fehlt eine Vereinbarung, sind die Betriebskosten nach der Wohnfläche umzulegen (§ 556a Abs. 1 Satz 1 BGB). Eine Verteilung nach Verbrauch scheidet beim Niederschlagswasser in der Regel aus, weil kein Zähler misst, wie viel Regen auf eine Wohnung fällt. Das Gesetz verlangt für den Verbrauchsmaßstab einen erfassten Verbrauch (Satz 2).

Werden die übrigen Entwässerungskosten nach dem Frischwasserverbrauch verteilt, führen Sie das Niederschlagswasser als eigene Zeile auf. Mehrere Kostenarten mit unterschiedlichen Schlüsseln in einer Zeile sind ein typischer Fehler. Mehr dazu im Ratgeber Pflichtangaben der Nebenkostenabrechnung.

Vermieten Sie eine Eigentumswohnung, gilt ohne Vereinbarung der Verteilungsmaßstab der Eigentümergemeinschaft (§ 556a Abs. 3 BGB), häufig also die Miteigentumsanteile. Widerspricht dieser Maßstab billigem Ermessen, gilt wieder die Wohnfläche. Welche Posten der Hausgeldabrechnung Sie überhaupt weitergeben dürfen, zeigt der Ratgeber WEG-Abrechnung umlagefähig. Steht eine Wohnung leer, bleibt bei Umlage nach Wohnfläche ihr Anteil bei Ihnen. Das erklärt der Ratgeber Leerstand in der Nebenkostenabrechnung.

Was nicht in die Abrechnung gehört

Eine einmalige Gebühr für den Anschluss an den Kanal ist keine Betriebskostenart. Betriebskosten müssen laufend entstehen (§ 1 Abs. 1 BetrKV), der Anschluss fällt nur einmal an. Auch Reparaturen an Regenrinnen, Fallrohren oder der Grundleitung sind Instandsetzung und keine Betriebskosten (§ 1 Abs. 2 Nr. 2 BetrKV). Umlagefähig bleibt dagegen der Betrieb einer Entwässerungspumpe, die § 2 Nr. 3 BetrKV ausdrücklich nennt.

So gehen Sie vor

Prüfen Sie den Gebührenbescheid Ihrer Gemeinde. Steht dort eine Gebühr für Niederschlagswasser neben der Gebühr für das Schmutzwasser, setzen Sie sie als eigene Position an. Den Betrag legt die Gemeinde fest, Sie verteilen ihn nur. Bewahren Sie den Bescheid auf, denn der Mieter kann Einsicht in die Belege verlangen (§ 556 Abs. 4 BGB). Wie Sie Schlüssel und Flächen sauber festhalten, zeigt der Ratgeber Umlageschlüssel. Wenn Sie die Zuordnung nicht selbst vornehmen möchten, erstellen wir Ihre Nebenkostenabrechnung.

Quellen

  1. § 2 BetrKV (Aufstellung der Betriebskosten)gesetze-im-internet.de
  2. § 1 BetrKV (Betriebskosten)gesetze-im-internet.de
  3. § 556 BGB (Vereinbarungen über Betriebskosten)gesetze-im-internet.de
  4. § 556a BGB (Abrechnungsmaßstab für Betriebskosten)gesetze-im-internet.de

Häufige Fragen

Muss das Niederschlagswasser im Mietvertrag extra stehen?
In der Regel nicht. Die Gebühr gehört zu den Kosten der Entwässerung nach § 2 Nr. 3 BetrKV. Überträgt der Mietvertrag die Betriebskosten nach der Betriebskostenverordnung, ist sie erfasst.
Darf ich die Niederschlagswassergebühr nach Verbrauch verteilen?
In der Regel nicht. Kein Zähler erfasst, wie viel Regen auf eine Wohnung fällt, und § 556a Abs. 1 Satz 2 BGB setzt einen erfassten Verbrauch voraus. Ohne andere Vereinbarung gilt die Wohnfläche. Steht im Mietvertrag ein anderer Schlüssel für die Entwässerung, gilt dieser.
Darf ich die einmalige Gebühr für den Kanalanschluss umlegen?
Nein. Betriebskosten müssen laufend entstehen (§ 1 Abs. 1 BetrKV). Ein einmaliger Anschlussbeitrag ist keine laufende Gebühr und gehört nicht in die Nebenkostenabrechnung.

Nebenkostenabrechnung erstellen lassen

Angebot für Ihre Nebenkostenabrechnung anfordern

Beschreiben Sie kurz Ihr Objekt. Sie erhalten innerhalb von 24 Stunden ein verbindliches Festpreis-Angebot, ohne Abo und ohne Folgeverpflichtung.

  • Festpreis
  • Fertig in 10 Werktagen
  • Angebot in 24 Stunden

Hinweis: Dieser Beitrag informiert allgemein über Themen rund um die Nebenkostenabrechnung. Er ist keine Rechtsberatung im Einzelfall und ersetzt sie nicht (Rechtsdienstleistungsgesetz). Für verbindliche rechtliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt, zum Beispiel für Miet- und Wohnungseigentumsrecht.

Nebenkostenabrechnung erstellen lassen

Ihre Abrechnung, professionell erledigt

  • Formell korrekt nach BetrKV und BGH-Rechtsprechung
  • Druckfertig je Mietpartei, mit Anschreiben
  • Festpreis, fertig in 10 Werktagen
Angebot anfordern

Angebot in 24 Stunden, ohne Abo

Weiterlesen

Angebot anfordern