Kehrgebühren sind Betriebskosten
Zu den Betriebskosten zählen nach § 2 Nr. 12 BetrKV die Kosten der Schornsteinreinigung. Dazu gehören die Kehrgebühren nach der maßgebenden Gebührenordnung, also die Gebühren, die der Schornsteinfeger für das Kehren berechnet. Umlegen dürfen Sie sie, wenn der Mietvertrag dem Mieter die Betriebskosten überträgt (§ 556 Abs. 1 BGB). Ein Verweis auf die Betriebskostenverordnung genügt dafür in der Regel. Alle Kostenarten zeigt der Ratgeber Umlagefähige Nebenkosten.
Zentralheizung oder Einzelfeuerstätte: Wohin die Kosten gehören
Bei einer zentralen Heizungsanlage gehört die Abgasanlage zu den Heizkosten. Das regelt § 2 Nr. 4 Buchstabe a BetrKV, zusammen mit den Messungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz. Was der Schornsteinfeger dafür berechnet, läuft deshalb über die Heizkostenabrechnung. Nummer 12 gilt nur, „soweit sie nicht bereits als Kosten nach Nummer 4 Buchstabe a berücksichtigt sind“.
Ohne zentrale Heizung gibt es diese Heizkostenposition nicht. Das betrifft die Gasetagenheizung und den Ofen in einer Wohnung. Dann stehen die Kehrgebühren als eigene Kostenart „Schornsteinreinigung“ in der Abrechnung. Die Messungen bei Etagenheizungen nennt § 2 Nr. 4 Buchstabe d BetrKV.
Gibt es im Haus eine Zentralheizung und zusätzlich Öfen in einzelnen Wohnungen, trennen Sie die Rechnungsposten. Posten, die die Zentralheizung betreffen, gehören zu den Heizkosten. Posten, die die Öfen betreffen, stehen unter „Schornsteinreinigung“. Entscheidend ist, dass jede Rechnung nur einmal erscheint.
Was bei Ihnen bleibt
Reparaturen an Schornstein oder Abgasanlage sind Instandsetzung. Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten sind keine Betriebskosten (§ 1 Abs. 2 Nr. 2 BetrKV). Dasselbe gilt für einmalige Kosten, denn Betriebskosten müssen laufend entstehen (§ 1 Abs. 1 BetrKV). Das trifft zum Beispiel die einmalige Abnahme einer neu eingebauten Heizung.
Enthält die Rechnung mehrere Posten, ordnen Sie jeden einzeln zu. Nur die laufenden Kehr- und Messgebühren gehören in die Abrechnung.
So verteilen Sie die Kosten
Die Kehrgebühren der Nummer 12 verteilen Sie nach dem Schlüssel aus dem Mietvertrag. Haben Sie nichts vereinbart, gilt die Wohnfläche (§ 556a Abs. 1 Satz 1 BGB). Bei einer vermieteten Eigentumswohnung gilt ohne Vereinbarung der Maßstab der Eigentümergemeinschaft (§ 556a Abs. 3 BGB). Bei einer Zentralheizung gelten für die Heizkosten die Regeln der Heizkostenverordnung. Wie Sie dem Messdienst Ihre Kosten melden, erklärt der Ratgeber Heizkostenabrechnung und Messdienstleister. Die Wartung der Heizung behandelt der Ratgeber Wartungskosten umlegen.
Was Sie jetzt prüfen sollten
Gehen Sie die letzte Rechnung des Schornsteinfegers Posten für Posten durch. Klären Sie, ob Sie eine zentrale Heizung oder Einzelfeuerstätten betreiben und ob der Mietvertrag die Betriebskosten überträgt. Ob eine einzelne Rechnung in die Abrechnung gehört, prüfen Sie mit unserem Umlagefähig-Check.