Was die Betriebskostenverordnung erlaubt
§ 2 Nr. 16 der Betriebskostenverordnung nennt die Kosten des Betriebs der Einrichtungen für die Wäschepflege. Dazu gehören:
- der Betriebsstrom der Waschmaschinen und Trockner,
- die Überwachung, Pflege und Reinigung der Geräte,
- die regelmäßige Prüfung ihrer Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit,
- das Wasser, soweit es nicht schon unter den allgemeinen Wasserkosten (§ 2 Nr. 2 BetrKV) abgerechnet wird.
Umlegen dürfen Sie diese Kosten nur, wenn Ihr Mietvertrag die Betriebskosten auf den Mieter überträgt.
Anschaffung und Reparatur zahlen Sie selbst
Der Kauf einer neuen Maschine ist keine Betriebskostenart, und Reparaturen sind Instandsetzung (§ 1 Abs. 2 Nr. 2 BetrKV). Beides tragen Sie als Vermieter. Haben Sie einen Wartungsvertrag, der auch Reparaturen abdeckt, rechnen Sie den Reparaturanteil heraus, bevor Sie den Rest umlegen.
Münzautomat: Einnahmen gegenrechnen
Zahlen die Mieter schon an der Maschine, etwa über einen Münzautomaten, dürfen Sie die Kosten nicht noch einmal voll über die Nebenkostenabrechnung verlangen. Sonst zahlen die Mieter doppelt. Die Einnahmen werden mit den Kosten verrechnet, und nur ein verbleibender Rest kommt in die Abrechnung. Gibt es Münzautomaten, müssen Sie belegen, dass die Kosten durch die Einnahmen nicht schon gedeckt sind.
Wasser nicht doppelt ansetzen
Hängt die Waschmaschine an der allgemeinen Wasserleitung des Hauses, steckt ihr Wasser meist schon in den Wasserkosten nach § 2 Nr. 2 BetrKV. Dann setzen Sie es unter der Waschküche nicht noch einmal an. Nur wenn das Wasser der Waschküche getrennt erfasst wird, gehört es zur Kostenart Wäschepflege.
Was Vermieter jetzt tun sollten
Sammeln Sie für die Waschküche die Stromkosten (am besten über einen eigenen Zähler), Rechnungen für Reinigung und Prüfung und, falls vorhanden, eine Aufstellung der Münzeinnahmen. Reparaturrechnungen legen Sie getrennt ab, weil sie nicht in die Abrechnung gehören.
Wir erfassen in Ihrer Abrechnung jede Kostenart, die Sie nach Ihrem Mietvertrag umlegen dürfen. Mehr dazu auf der Seite Nebenkostenabrechnung erstellen lassen.