Ratgeber · Verteilung und Sonderfälle

Hauptwasserzähler zeigt mehr als die Wohnungszähler: Wer zahlt die Differenz?

Der Hauptwasserzähler misst fast immer mehr als die Summe der Wohnungszähler. Wann die Mieter die Differenz mittragen und ab wann Sie sie selbst zahlen.
Aktualisiert am 1. November 20262 Min. Lesezeit
Inhalt dieser Seite
  1. 1.Warum die Zähler nie gleich viel zeigen
  2. 2.So wird die Differenz verteilt
  3. 3.Die Grenze von 20 Prozent
  4. 4.Was Sie tun sollten
  5. 5.Häufige Fragen

Warum die Zähler nie gleich viel zeigen

Der Hauptwasserzähler am Hausanschluss misst das Wasser, das der Versorger abrechnet. Die Wohnungszähler messen nur, was in den Wohnungen ankommt. Eine Differenz ist normal: Wohnungszähler laufen bei sehr kleinen Mengen, etwa einem tropfenden Hahn, oft nicht an, und Zähler haben zulässige Messfehler. Dazu kommen Zapfstellen ohne eigenen Zähler, zum Beispiel für den Garten oder die Hausreinigung, und Ablesefehler.

So wird die Differenz verteilt

Üblich ist, die Wasserkosten aus der Rechnung des Versorgers nach dem Anteil zu verteilen, den jeder Wohnungszähler am gemessenen Gesamtverbrauch hat. Der Preis je Kubikmeter liegt dann etwas über dem Preis des Versorgers, und jede Mietpartei trägt einen Teil der Differenz.

Der Berliner Mieterverein beschreibt als zweiten Weg, die Wohnungsverbräuche zum Kubikmeterpreis abzurechnen und die Differenz als eigene Position zu verteilen. Wichtig ist, dass der Weg in der Abrechnung nachvollziehbar ist.

Die Grenze von 20 Prozent

Mehrere Gerichte halten eine Abweichung von bis zu 20 Prozent für vertretbar, darunter das LG Braunschweig (6 S 163/98) und das LG Berlin (65 S 85/01). Darüber spricht der Anschein für ein Problem im Haus, etwa undichte Leitungen, und damit für einen Grund aus Ihrem Verantwortungsbereich.

Sie müssen dann erklären und belegen, woher die Differenz kommt. Gelingt das nicht, dürfen Sie nach diesen Entscheidungen nur die Mengen der Wohnungszähler abrechnen. So hat das AG Mitte eine Klage abgewiesen (20 C 394/06), ebenso das AG Lichtenberg bei rund 24 Prozent Abweichung (17 C 16/10). Die Grenze ist eine Orientierung aus Urteilen von Amts- und Landgerichten, keine Regel des Gesetzes.

Was Sie tun sollten

  • Lesen Sie Hauptzähler und Wohnungszähler am selben Tag ab, am besten zum Ende des Abrechnungszeitraums.
  • Vergleichen Sie die Summe der Wohnungszähler mit dem Hauptzähler, bevor Sie abrechnen.
  • Ist die Abweichung groß, suchen Sie die Ursache: Leck, Zapfstelle ohne Zähler, defekter oder nicht geeichter Zähler.

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Quellen

  1. Berliner Mieterverein, Infoblatt 82: Wasserkostenberliner-mieterverein.de
  2. AG Mitte, 20 C 394/06 (Berliner MieterGemeinschaft)bmgev.de
  3. AG Lichtenberg, 17 C 16/10 (Berliner MieterGemeinschaft)bmgev.de
  4. § 2 BetrKVdejure.org
  5. § 556a BGBdejure.org

Häufige Fragen

Muss ich die Differenz in der Abrechnung ausweisen?
Eine feste Pflicht dazu gibt es nicht. Der Mieter muss aber nachvollziehen können, wie seine Kosten entstehen. Gesamtverbrauch laut Hauptzähler, Summe der Wohnungszähler und sein Anteil machen das deutlich.
Was ist, wenn ein Wohnungszähler nicht mehr geeicht ist?
Dann muss der Vermieter beweisen, dass der Wert trotzdem stimmt. Die Eichfrist für Wasserzähler beträgt sechs Jahre. Abgelaufene Zähler sollten Sie rechtzeitig tauschen lassen.
Zählt das Wasser für Garten und Treppenhausreinigung zur Differenz?
Ja, wenn es keinen eigenen Zähler gibt. Solche Mengen sollten Sie als Ursache benennen können. Eine ungewöhnlich große Menge, etwa für Gartenbewässerung in der Innenstadt, müssen Sie plausibel erklären.

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